Verschiedene Fragen zur Bürgschaft für ein Auto

3 Antworten

.1. Deinen derzeitigen Kredit kennen wir nicht. Wenn der Verkäufer Deine Bürgschaft akzeptiert, dann ist es doch gut.

Der Verkäufer des Wagens bietet also Ratenzahlung (dieser Sachverhalt ist noch unzureichend beschrieben!)? Vermutlich will er noch Zinsen und Verzugszinsen und sonstige Kosten aus der Bürgschaft, wenn der Kredit nicht planmäßig getilgt wird. Deine Bürgschaft kann also bei einer Inanspruchnahme ganz schön teuer werden, teurer als das alte Auto gekostet hat. Was machst Du, wenn Dein Freund sich plötzlich von Dir (oder umgekehrt) verabschiedet und die Raten nicht mehr zahlt? Dann kommt Deine Bürgschaft ins Spiel und Du mußt zahlen. Vielleicht ist das Auto dann schon längst von Deinem Ex-Freund schon längst verkauft? Hast Du zur Sicherheit den Fahrzeugschein, Teil 2? Ich kann von einer Bürgschaft nur abraten, denn so schwarz kann man sich die Zukunft gar nicht vorstellen.

.2. Die Bürgschaft mußt Du bei Deinem Kreditantrag für eine Immobilienfinanzierung zusammen mit Deinen persönlichen finanziellen Verhältnissen (vorhandenes Eigenkapital, Kreditschulden und die Bürgschaft als sonstige Verpflichtung) angeben. Die Bürgschaftsverpflichtung würde von einem seriösen Kreditgeber bei seiner Bonitätsbeurteilung als mögliche Belastung einbezogen. Die Bürgschaftsinanspruchnahme würde ja möglicherweise Deine Fähigkeit, die Kreditzahlung pünktlich zu leisten, einschränken. Das Verschweigen der Bürgschaftsverpflichtung im Kreditantrag wäre auch keine gute Idee.

.3. Du kannst nicht aus der unwiderruflichen Bürgschaft treten, sondern allenfalls kann der Autoverkäufer Dir die Bürgschaft zurückgeben. Dies wird er allenfalls dann tun, wenn Dein (Ex-)Freund den Kredit vollständig zurückgezahlt hat. Wer weiß, was in diesen zwei Jahren passiert? Du wirst ja weder von Deinem Freund noch vom Autoverkäufer automatisch über den jeweiligen Kreditstand informiert. Während ihrer Laufzeit kann sich die Bürgschaft also wie eine "Wundertüte" entwickeln. Ein Grund mehr, keine Bürgschaft für Fremde abzugeben.

.4. Warum kauft er sich nicht einen noch preiswerteren Gebrauchtwagen im Rahmen eines Bankkredites? Wenn er € 1.000/Monat zur freien Verfügung hat, dann braucht er ja weniger als ein Jahr zur komplette Kredittilgung (egal von wem der Kredit kommt). Aber lasse Dich keinesfalls bei der Kreditaufnahme bei der Bank darauf ein, ihr eine Bürgschaft für die Kreditverbindlichkeiten zu geben. Eine solche Bürgschaft wäre die schlechtere Alternative, denn üblicherweise ist die Bürgschaft noch viel umfassender, nämlich auf für künftige Verbindlichkeiten und nicht nur beschränkt auf die € x für den Autokauf, sondern auch für die Anschaffung z. B. eines 3D-Plasma-Farbfernsehers über € 4.000 (den braucht ein Mann unbedingt jetzt zur Fussball-WM; dies wäre dann ein weiterer Grund, Tschüß zu sagen).

Bürgen heisst würgen. Jedem, der den offenen Darlehensbetrg nicht auch aufbringen kann, kann man da nur abraten.

Kannst du dir wenigstens die monatlichen Raten beim Händler und Zinsen leisten, kaufe den Wagen lieber selbst, vereinbare mit deinem Freund einen privaten Darlehensvertrag mit Sicherungsübereignung des PKW (Papiere, Zweitschlüssel) gegen monatliche Rückzahlung in Höhe der bezahlten Händlerraten. Bezahlt er alles, bekommt er den Wagen übertragen (formloser Kaufvertrag) und die Papiere zurück.

https://www.oeffentlicheoldenburg.de/web/export/sites/oevo/_resources/download_galerien/mustervorlagen/Muster_Dahrlehnsvertrag.pdf

Kannst du diese Verpflichtungen nicht mehr schultern, sollte dein Freund unter diesen Bedingungen einen Privatkredit suchen, etwa bei smave.de, auxmoney.de

G imager761

Kann ich mit meinem derzeitigen Kredit überhaupt bürgen?

Jeder der volljährig ist und keinen Jagdschein hat, kann wirksam bürgen.

Möchte ich ja in zwei Jahren ein Haus evtl. kaufen. Steht eine Bürgschaft dem im Wege?

Ist der Verkäufer des Schmuckstücks überhaupt Schufa-Kunde? Konkret: Gewerblicher Händler oder Privatperson? Privatpersonen können Dir -von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen mal abgesehen- überhaupt keinen Schufa- Eintrag bescheren.

Könnte ich nach zwei Jahren, wenn er fest übernommen wird, aus der Bürgschaft treten?

Nur und ausschließlich dann, wenn die Bürgschaft VON ANFANG AN befristet war.

So und jetzt stell ich Dir aber mal eine Frage: Was soll das Ganze? Dein Freund will anscheinend einen nicht mehr ganz taufrischen Gebrauchtwagen auf Raten kaufen. Wieso nimmt er keinen Bankkredit dazu auf? Wie lange soll denn überhaupt abgezahlt werden? Bist Du sicher, dass Eure Freundschaft genau so lange hält wie die vereinbarten Ratenzahlungen?

Mein Rat: Lass die Finger davon.

wfwbinder  03.06.2014, 10:38

DH, sehr guter Rat.

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Honeymoon1991 
Fragesteller
 03.06.2014, 12:13

Weil mein Freund keinen Kredit bei einer Bank aufnehmen kann, da er in einer Umschulung ist. Die Bank gibt ihm deshalb keinen kredit, obwohl er 1000 Euro monatlich zur Verfügung hat.

Überlege jetzt ob ich den Wagen kaufen soll auf meinen Namen und Versicherung usw. dann über ihn läuft.

Das mit dem Haus habe ich im Übrigen auch nicht wirklich verstanden. Wer hat schon 150.00 Euro? Ich nicht. Deshalb nehme ich ja dann keinen Kredit bei einem Privatverkäufer auf sondern bei der Bank um den Privatverkäufer zu bezahlen.

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Privatier59  03.06.2014, 13:18
@Honeymoon1991
Wer hat schon 150.00 Euro?

Also, 150 Euro hab ich. Lebst Du in Afrika?

Deshalb nehme ich ja dann keinen Kredit bei einem Privatverkäufer auf sondern bei der Bank um den Privatverkäufer zu bezahlen.

???!!?????????

Ist das jetzt ein neuer Sachverhalt?

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