Verpflegungsaufwand im Außendienst.?

2 Antworten

"bekomme ich die 1:1 vom Finanzamt zurück erstattet?"

Nein, denn diese Werbungskosten (soweit sie die € 1.000/Jahr Pauschale
übersteigen) vermindern nur Deine Einkünfte aus unselbständiger Arbeit
(und damit auch Dein zu versteuernden Einkommen). Die Steuerersparnis
ist also nicht 100 % der Werbungskosten über € 1.000, sondern dieser
Betrag multipliziert mit Deinem persönlichen Grenzsteuersatz z. B. €  (4.250 - 1.000) x 40 % = € 1.300.

Der Grenzsteuersatz richtet sich nach Deinem zu versteuernden Einkommen. Er beträgt 40 % bei einem zvE von ca. € 50.000. Siehe auch:

https://www.abgabenrechner.de/ekst/?




Meine Frage, die 12€ mehr als 8 Std. bzw. 24€. an 24 Std. bekomme ich die 1:1 vom Finanzamt zurück erstattet?

Nein.

Warum denn auch? Das sind doch keine Steuervorauszahlungen, sondern - wenn überhaupt - Werbungskosten.

Aber vielleicht sollte man das dem gesetzgeber mal vortschlagen - da könnte der Hotelbetreiber oder der Gastwirt direkt mit dem Finanzamt abrechnen statt mit dem Gast.

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