Vermögen wird unter Wert verkauft - Steuerliche Sicht
ein Bekannter hat seiner Freundin einen Wagen, einen Anteil an einer Wohnung und einen Teil seines Depots deutlich unter Wert 'verkauft', weil dann - wie er meint - das Thema Schenkungssteuer umgangen wird. Der Gegenwert liegt deutlich über 20.000 Euro, der Verkaufspreis in Summe unter 20.000 Euro.
Wie sieht das Finanzamt solche Transaktionen? Wird hier das genommen, was an Geld fliesst (Kaufpreis) oder werden die Ist-Werte genommen?
2 Antworten
Das Finanzamt sieht unter Umständen einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Erwerb und der unentgeltlich Erwerb könnte unter die Schenkungsteuer fallen.
Wäre auch irgendwie seltsam, dass er als einziger im Lande cleverer wäre als der ganze Fiskus und der Rest der Bevölkerung. Kam ihm dieser Gedanke nicht selbst irgendwie komisch vor?
Hier iegt eine gemischte Schekung vor. Solange der Wert der Schenkung nicht über 20.000 EUR liegt, wäre die Beschenkte auch nicht steuerpflichtig; also bis zu einem Verkehrs- bzw. Depotwert von 46.000 € hätte er alles richtig gemacht.
Denn bei der ETW wäre ein Preisnachlass gegenüber dem Marktwert von bis zu 15% auch nicht zu beanstanden.
Und nur der über den Freibetrag hinausgehende Schenkunganteil wäre mit 30% auch noch bezahlbar :-)
ah... so läuft das ab! Dann ist der Bekannter nicht wirklich ein wissender.