Vermögen wird unter Wert verkauft - Steuerliche Sicht

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Das Finanzamt sieht unter Umständen einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Erwerb und der unentgeltlich Erwerb könnte unter die Schenkungsteuer fallen.

ah... so läuft das ab! Dann ist der Bekannter nicht wirklich ein wissender.

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@nixWissen33

Wäre auch irgendwie seltsam, dass er als einziger im Lande cleverer wäre als der ganze Fiskus und der Rest der Bevölkerung. Kam ihm dieser Gedanke nicht selbst irgendwie komisch vor?

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Hier iegt eine gemischte Schekung vor. Solange der Wert der Schenkung nicht über 20.000 EUR liegt, wäre die Beschenkte auch nicht steuerpflichtig; also bis zu einem Verkehrs- bzw. Depotwert von 46.000 € hätte er alles richtig gemacht.

Denn bei der ETW wäre ein Preisnachlass gegenüber dem Marktwert von bis zu 15% auch nicht zu beanstanden.

Und nur der über den Freibetrag hinausgehende Schenkunganteil wäre mit 30% auch noch bezahlbar :-)