Vermögen aus bestehendem Riester Vertrag entnehmen?
Liebe Ratgeber,
vor ca. 2 Jahren habe wir unser Haus gebaut. Leider fehlt ein wenig Kapital um die Außenanlagen fertig zu stellen, weswegen wir überlegen das "angesparte" Riester - Altersvorsorgevermögen in einen Wohnriester umzuwandeln. Beim durchstöbern auf dieser Plattform konnte ich einige Hinweise bzgl. des Wohnförderkontos finden, aber leider nicht mein konkretes Beispiel.
Die aktuelle Situation meines Riestervertrages: - Summe der gutgeschrieben Zulagen (1.747,48€). Summe der insgesamt geleisteten Altersvorsorgebeiträge (14.996,00€). Stand des Altervorsorgevermögens (25.578,89€)
Meine Fragen: 1.) Gesetz dem Fall, dass der Antrag bewilligt wird und ich die ca. 25.000€ entnehmen kann, wird zu diesem Zeitpunkt das Wohnförderkonto angelegt. Sind die 2% jährliche Verzinsung dann bezogen auf die entnommenen 25.000€? 2.) Da ich vorhabe, den Riestervertrag nach Entnahme der ca. 25.000€ "ganz normal" weiter zu besparen, stellt sich mir die Frage, ob dann das "Neue" angesparte Guthaben bis zum Renteneintritt zur Tilgung der Steuerlast des Wohnförderkontos benutz werden kann? 3.) Kann mir jemand von Euch helfen, ungefähr zu ermitteln, mit welcher Steuerlast ich durch die Entnahme rechnen muss? (ich bin jetzt 38 Jahre alt, d.h. noch 29 Jahre bis 67). Gibt es da ein Rechnenbeispiel?
Viele Dank im Voraus + schönes Wochenende Paule78
2 Antworten
Man kann für jeden Riestervertrag auch Wohnriester beantragen. In das Wohnförderkonto werden die Auszahlungen virtuell versteuert, welche du entnommen hast.
Welchen Durchführungsweg für Dienen bestehenden Riester nutzt Du?
Was meinst Du mit "Altersvorsorgevermögen in einen Wohnriester umzuwandeln"? Mein Wissenstand ist, das ein Wohnförderkoto nur bei einem Bausparriester gibt. Das "Riestern" über einen Bausparer wird i.d.R. als Wohnriester bezeichnet.
Die entnommenen Gelder aus einem "normalen" Riester (RV, FRV, WSV, Sparplan) müssen vor Laufzeitende zurückgezahlt werden. Falls nicht wäre das eine Förderungsschädliche Entnahme.
Durchführungswege gibt es nur in der betrieblichen Altersvorsorge und nicht bei Riester. Bei Riester gibt es nur Ansparvarianten.