Vermietung einer Whg bzw. WG-Zimmers an einen Ausländer

3 Antworten

Zu 1)  Zur Vermietung mußt Du Dir keinerlei Unterlagen vorlegen lassen.

Zu 2)  Es gibt keine Unterschiede.

Zu 3)  Um sicher seine Miete bezahlt zu bekommen, sollte man sich neben dem Ausweis auch die Bonität des Mieters nachweisen lassen. Bei der Vrmietung eines WG-Zimmers sollte man auch eine Warmmiete vereinbaren, damit spart man sich späteren Ärger bei der Abrechnung und möglichen Nachzahlungsforderungen.

Ansonsten sollte man halt all das berücksichtigen, was man auch beim Abschluß eines Mietvertrages beachtet. Beispielsweise, dass der Mieter seiner Meldepflicht nachkommt.

"Beispielsweise, dass der Mieter seiner Meldepflicht nachkommt." - am 1. April darf man solchen Unsinn von sich geben.

1

Soviel ich weiß, hat der Gesetzgeber hat keine besonderen Vorschriften erlassen, die man bei einer Vermietung an Ausländer beachten müsste.

Ausländer sind gemeinhin genauso gute oder schlechte Mieter wie Deutsche. Die einzige Barriere wäre ein eventuelles Sprachproblem, welches sich aber leicht mit einem Dolmetscher überwinden ließe.

Sind wir nicht alle Ausländer? Fast überall!

In D ist der Mieter meldepflichtig. Das ist anderswo anders.

Die Antwort auf deine Frage für D ist also nein, nein und liegt in seinem Ermessen.