Ist die ständige Vermietung einer Turnhalle an einen Tischtennisverein steuerfrei im Sinne von § 4 UstG? Was würdet ihr dazu sagen? Für eure Antwort danke ich bestens!

Die frage ist eine andere, gibt es ein Optionsrecht für die Besteuerung.
Alle Vermietungsumsätze (ausser kurzfristige Unterbringung wie Hotel), sind nach § 4 Nr. 12 steuerfrei.
Die frage ist nur, ob ein Optionsrecht gem. § 9 vorhanden ist, um die Vermitung steuerpflichtug zu machen, damit man die Vorsteuer abziehen kann.
§ 4 Nr. 12 kommt hier nicht oder nur teilweise in Betracht.
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Nach dem BFH-Urteil vom 31. 5. 2001, V R 97/98 ist die Überlassung von Sportanlagen durch den Sportanlagenbetreiber an Endverbraucher eine einheitliche steuerpflichtige Leistung.
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Ausführlich hierzu A 86 UStR. Da ich die genauen Verhältnisse nicht kenne, setze ich den Text hier auszugsweise rein, zum Selberraussuchen:
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(1) 1Die Überlassung von Sportanlagen durch den Sportanlagenbetreiber an Endverbraucher ist eine einheitliche steuerpflichtige Leistung (vgl. BFH-Urteil vom 31. 5. 2001, V R 97/98, BStBl 2001 II S. 658, siehe auch Abschnitt 29). 2Dies gilt auch für die Überlassung anderer Anlagen an Endverbraucher. 3Die Absätze 2 bis 4 sind insoweit nicht anzuwenden.
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(2) 1Überlässt ein Unternehmer eine gesamte Sportanlage einem anderen Unternehmer als Betreiber zur Überlassung an Dritte (sog. Zwischenvermietung), ist die Nutzungsüberlassung an diesen Betreiber in eine steuerfreie Grundstücksüberlassung und eine steuerpflichtige Vermietung von Betriebsvorrichtungen aufzuteilen. ...