Verlustvortrag Spekulationsgeschäfte bei Ehepaaren. Wie werden zukünftige Gewinne verrechnet?
ich habe aus der Vergangenheit Spekulationsverluste, die auf der Steuererklärung ausgewiesen sind. Es sind ca. 50.000 Euro. Diese Verluste fielen vor Eheschliessung an.
Meine Frau brachte keine Verluste in dem Sinne mit.
Die letzten Jahre gab es keine Investments, die gegen die Verluste gelaufen sind. Nun haben wir jedoch geerbt und ich muss nun genau überlegen, wie ich den VV nutzen kann.
- Macht es einen Unterschied, auf wen zukünftige Gewinne laufen?
- Auf wen sollte ein Depot angemeldet werden?
- kann meine Frau mögliche Gewinne gegen meine Verlustvorträge verrechnen?
- wem werden meine VV zugerechnet steuerlich? Mir oder uns?
Ich will keinen Fehler machen beim Eröffnen eines Depots und bei den Anlagen. Der VV sollte verwendet werden bei der Steuererklärung.
2 Antworten
Nun haben wir jedoch geerbt
Das ist unklar. Wer hat geerbt? Habt ihr denselben Erblasser? Das ginge zwar, ist jedoch ungewöhnlich.
Macht es einen Unterschied, auf wen zukünftige Gewinne laufen?
Gewinne, also Einkünfte aus Kapitalvermögen oder aus privaten Veräußerungsgeschäften (sorry, es steht ja nicht da, woher die "Spekulationsverluste" rühren) erzielt derjenige, dem das Kapital oder das Wirtschaftsgut gehört. Deshalb stellt sich die Frage nicht. Beispielsweise kannst du nicht Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielen, wenn das Kapital deiner Frau gehört.
kann meine Frau mögliche Gewinne gegen meine Verlustvorträge verrechnen?
Nein. Nach § 26b EStG (Zusammenveranlagung) werden die Einkünfte, die die Ehegatten erzielt haben, zusammengerechnet, den Ehegatten gemeinsam zugerechnet und...die Ehegatten sodann gemeinsam als Steuerpflichtiger behandelt.
Jeder erzielt also seine Einkünfte.
wem werden meine VV zugerechnet steuerlich?
So, wie es auf dem Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer zum 31.12.20xx steht. Nach dem, was du hier vorgetragen hast, also wohl dir.
danke für die Antworten. Damit wird mir die Sicht des Finanzamtes klarer.
Um welche Verlustursache/-art geht es?
Wenn es Deine Verluste aus Aktienverkäufen vor 2009 sind, dann kannst nur Du diese nur noch bis Ende 2013 mit Aktiengewinnen verrechnen.
Wenn Ihr ein Gemeinschaftsdepot errichtet, dann werden m. E. die Erträge und Verluste hälftig zugerechnet.
Details zur Verlustverrechnung findest Du für Deinen leider nur ungenau beschriebenen Fall hier:
http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-36242.xhtml?currentModule=home
Wenn Ihr ein Gemeinschaftsdepot errichtet, dann werden m. E. die Erträge und Verluste hälftig zugerechnet.
So einfach ist das nicht. Einkünfte kann nur derjenige erzielen, dem die Einkünfte auch zugerechnet werden, also dem Inhaber des Kapitals oder des Wirtschaftsgutes. Da ist es egal, auf welchen Namen ein Konto lautet.
Das Finanzamt wird ohnehin nach der Herkunft des Geldes fragen.
Und wenn hier - was ich annehme - nur einer geerbt hat und nicht "wir", wie es oben steht, dann müsste einer hälftigen Zurechnung erst einmal eine Schenkung vorangehen.