Verlustvortrag im Studium?

4 Antworten

Minijobs sind für die Einkommensteuer unerheblich, wenn sie pauschal besteuert sind. Pauschale Besteuerung schließt individuelle Besteuerung aus.

Ein Minijobber kommt im Jahr auf Einnahmen von 5.400 €. Bei mehr bzw 2 Minijobs handelt es sich automatisch um Verdienste in der Gleitzone, sprich: diejenigen wären in derselben Situation wie du.

Außerdem bekommt niemand über die Steuer seine Kosten zurück, sondern lediglich zuviel bezahlte Steuer.

Wenn du dich unfair behandelt fühlst, nimm halt auch nur einen MInijob an.

Ach bei Personen, die 2 Minijobs haben, wird das Einkommen mit verrechnet? :0

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@Fire1234

Wenn man keinen sv-pfl. Job hat, werden alle "Minijobs" zusammengerechnet und ergeben einen sv-pflichtigen Verdienst. Die Pauschalierung der Lohnsteuer ist dann auch nicht mehr möglich, ein Job wird auf Stkl. I-IV abgerechnet, der andere auf Stkl. 6. Dadurch fließt dieser Verdienst auch in die Einkommensteuerveranlagung ein.

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Gesetze werden von unseren demokratisch gewählten Abgeordneten beschlossen.

Minijobber bekommen überhaupt nicht ihre Kosten zurück, wer behauptet denn sowas ????

Die Steuerhilfe unter anderem. Bei denen wird das Einkommen wohl nicht mit dem Verlust (Werbungskosten etc) verrechnet.

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@Lila24

@Petz

Gemeint ist offenbar Folgendes:

Der Lohn eines Minijobs ist steuerlich unsichtbar. Er erscheint nicht in der Einkommensteuererklärung und führt demzufolge nicht zu einem GdE, von dem ein VV abgezogen werden könnte.

Bei jemandem mit Midijob ist das anders. Der hat ein GdE, welches für sich genommen zwar auch nicht zu einer Steuerlast führt, aber trotzdem wird davon der VV abgezogen und verpufft damit wirkungslos im Nirvana.

@Lila24

Das ist leider so, und darüber darf man sich bei Leuten beklagen, die eine solche Situation nicht kennen, weil sie in Regierungssesseln sitzen.

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@EnnoWarMal

Mich wundert, dass dagegen niemand klagt.

Beziehungsweise finde ich es schade, dass das so ist. Gleiches Recht für alle wäre schön.

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@Lila24

Wir haben gleiches Recht für alle.
Alle ungleiche Sachverhalte dürfen ungleich behandelt werden.

@Enno: Ich weiß.

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@Petz1900

Versteh ich trotzdem nicht, wie soetwas überhaupt sein kann. Wenn dann, hätten Sie es so machen müssen, dass die 450 Euro auch gegen gerechnet werden.

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@Lila24

Wenn dann, hätten [s]ie es so machen müssen, dass die 450 Euro auch gegen gerechnet werden.

Dann wäre der Verlustvortrag auch verpufft.

Mich wundert, dass dagegen niemand klagt.

Klagefähig wäre hier höchstens die Frage, an welcher Position der
Einkommensermittlung der Verlustvortrag abziehbar wäre. Das wäre aber etwas fürs Bundesverfassungsgericht. Und da ist das Urteil vorhersehbar. Siehe @Petz.

Und wie auch LittleArrow schon schrieb: Es hätte dir freigestanden, ebenfalls einen Minijob auszuüben. Bei diesem "Freistehen" interessiert den Gesetzgeber leider nicht, ob und wie das zu bewerkstelligen ginge.

Falls es dich tröstet: Viele Studenten, die während ihres Studiums Verlustvorträge angesammelt haben und dann im Oktober ihren ersten Job antreten, haben dasselbe Problem: Von Oktober bis Dezember wird auch bei gutem Einstiegsgehalt nicht genug verdient, um den Verlustvortrag zur Wirkung kommen zu lassen:

Du brauchst ein zu versteuerndes Einkommen von rund 8.500 Euro (die Zahl ändert sich fast jährlich). Da aber - na, sagen wir - 3.000 für Sonderausgaben usw. einbezogen werden müssen, müsste man Einkünfte von 11.500 Euro haben, also Arbeitslohn von 12.500, was monatlich gut 4.000 Euro sind. Nur wer mehr verdient, bei dem wirkt sich der Verlustvortrag zumindest teilweise aus. Alle anderen schauen mit dem Ofenrohr ins Gebirge.

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Lila24, mit einem echten Minijob darfst Du 12 mal € 450/Monat (= € 5.400/Jahr) verdienen. Das ist dann einkommensteuerfrei und Du kannst Deine Studienkosten mit einer jährlichen Feststellungserklärung (s. Formular Einkommensteuererklärung) in einem Verlustvortrag ansammeln bis Du mal steuerpflichtiges Einkommen hast.

Beachte: mit dem Verlustvortrag bekommt man das darin steckende Geld nicht wieder, sondern mindert nur das steuerpflichtige Einkommen. Man spart damit grob gesagt: Betrag des Verlustvortrages multipliziert mit dem Differenzsteuersatz. Nur das bekommt man wieder!

Es ist Dein gutes Recht, ebenfalls einen Minijob zu haben und Verluste mit Studienkosten anzusammeln. Über den Minijob mußt Du mit Deinem Arbeitgeber reden. Es ist übrigens ein Gerücht, dass bei Minijobs nur € 8,50/Stunde bezahlt werden dürfen. Du darfst auch gerne - je nach Deiner Qualifikation - mehr verdienen. Bei € 45/Stunde bist also nach 10 Stunden durch und kannst Dich auf Dein Studium konzentrieren.

Wer mit "Minijobs" € 9.000/Jahr verdient, hat dabei sicherlich mindestens eine Schwarzarbeitskomponente. Das ist unfair und muss sanktioniert werden.

PS: Auch ein Minijob ist ein Job, den man wertschätzen kann!

Ja, das weiß ich ja alles. Ich hatte irgendwie aber noch auf eine Lösung gehofft.

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@Lila24

Du hattest die Frage gestellt "Kann mir das jeamnd erklären?"

Und nun weißt (oder wußtest) Du alles schon? Ich wundere mich. Jedenfalls bist Du von der Unfairniss nicht betroffen, sondern die anderen!

Mindestens zwei Lösungsansätze hast Du von mir erhalten!

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@LittleArrow

Ja da hast du recht.

Wieso bin ich von der Unfairniss nicht betroffen?

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@LittleArrow

Ich würde fair finden, wenn entweder ALLES, also auch 450 Euro gegen gerechnet werden oder aber ALLE steuerfreien Beträge (8....Euro) nicht gegen gerechnet werden.

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@Lila24

Dann gestalte Deine Erwerbstätigkeit und Wahrnehmung entsprechend, denn die Steuergesetze sind Ausdruck einer jahrelangen parlamentarischen Mehrheit. Da muss ich mich leider auch hineinfügen;-)

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@LittleArrow

Das dacht ich mir schon. ;)

Dann trotzdem vielen Dank für die vielen Antworten.

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Nur mit Minijobs 9000 € verdienen geht nicht.