Verliert man als Beamter seine Pensionsansprüche, wenn man z. B. mit 50 Jahren aufhört?
Angenommen ich höre als Beamter mit 50 Jahren auf zu arbeiten, ich kündige also (oder muss ich das gar nicht?):
Verliere ich dann die bis dahin erworbenen Pensionsansprüche, oder bekomme ich ab 67 Jahren eine Pension, die meinen bis zur Kündigung abgeleisteten Jahren entspricht?
Falls ich eine Pension bekomme, ist das Gehalt nach dem sich die Pension berechnet dann das, das ich mit 50 Jahren bekommen habe oder das, das ich mit 67 Jahren bekommen hätte. Anders formuliert nehme ich trotz Kündigung die Bezügeerhöhungen mit?(nicht die Gehaltsstufen!)
Vielen Dank für aussagekräftige Antworten!
2 Antworten
Ich kenne einen Beamten, der sich mit 52 Jahren freistellen liess. Auf meine erstaunte Frage hin wurde mir erklärt, dass sich Beamte ab 50 ohne Bezüge freistellen lassen können und dann im jeweils nötigen Alter von 65 o. 67 eine um diese Jahre verminderte Pension bekommen.
Um nachzusehen, wo das steht, bin ich ehrlich zu faul. Mich betriffts weder altersmässig, noch kann ich auf einen wohlhabenden Ehepartner hoffen.
Da Du Dich selbst als Beamten bezeichnest, solltest Du auch eine Personalvertretung oder Geschäftsstelle haben, welche Dir Auskunft gibt. Möglicherweise gibt es auch Unterschiede zwischen Bund und Land. Der erwähnte Fall ist Landessache, Bayern um genau zu sein.
Und übrigens, wir duzen uns hier alle. Da Du derjenige bist, der hier etwas will, musst Du Dich anpassen. Wir nicht.
@P59: tja, hatte ich so vermutet. Sch...Föderalismus. Jeder macht, was er will.
Da der Fragesteller sich über BL und Land/Bund ausgeschwiegen hat, muss er selber gockeln. Ich habe keinen Bedarf. Neid übrigens auch nicht.
Bei der Gelegenheit kann ich gleich eine falsche Behauptung richtigstellen. Der mir bekannte, nun freigestellte Beamte war 55 zum Zeitpunkt seiner Freistellung. Mein Kopfrechner war defekt, sorry.
Wenn Du das Beamtenverhältnis kündigst wirst Du bei der BfA nachversichert. Du bekommst also keine Pension, sondern eine Rente und zwar berechnet nach den eingezahlten Beiträgen. Diese Frage wurde ua schon hier gestellt und beantwortet:
Danke für die Antwort und den Link, vielleicht kannst du auch noch folgendes beantworten: Angenommen, ich mache weiter bis 58 Jahre und lasse mich die Zeit bis 67 Jahren beurlauben (Geht ja glaube ich einmalig bis zu 10 Jahren), bin ich dann noch im "Beamtensystem", d. h. bekomme ein Ruhegehalt.
Wenn man diese Möglichkeit hat, sollte man sie nutzen. Der Tausch von Pension gegen Rente wäre nämlich ein Verlustgeschäft.
Mein Kumpel Dr,Google hat anliegendes Elaborat hervor gezaubert, wo -allerdings auf ein bestimmtes Bundesland (B-W) bezogen- etwas vom 55sten Lebensjahr steht:
www.kvbw.de/servlet/PB/show/1401352/Freistellungen_vom_Dienst.pdf