Frage von yvonne8484 28.11.2011

Verletztengeld und urlaubsanspruch

  • Hilfreichste Antwort von Matrix 28.11.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    hier das dürfte noch interessant sein:

    http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/urlaubsanspruch-krankheit.htm

  • Antwort von Matrix 28.11.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Nein die verfallen nicht. den urlaub kann man nach einer erfolgten widereingliederung (falls erforderlich) im anschluss nehmen.

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