Verleihen von Geld/ Kredit an einen Bekannten - wie sieht das das Finanzamt?

gefragt von Barelli12 am 30.09.2009 um 15:17 Uhr

ich werde einem Bekannten aus der Patsche helfen. Er hat sehr viel verloren und ich habe Angst, dass er nicht mehr auf die Beine kommt. Dennoch vertraue ich ihm.

Ich werde ihm einen (kleinen) 6-stelligen Betrag leihen - zinslos. Es wird nicht für eine lange Zeit sein, weil er eigentlich Sicherheiten hat, aber nicht an sie rankommt.

Wenn nun das Finanzamt von so einer Transaktion erfährt, wie sieht es das dann? Ist das für die in zinsloser Kredit? Oder sagen die dann: ohne Verzinsung geht nicht!

Ein Bekannter wollte mir klar machen, dass ohne Zinsen nicht geht in den Augen des FA. Die setzen dann einfach einen Mindestzins an.

Wie ist das? Weiss jemand Rat?

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wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 30. September 2009 15:21
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Hilfreichste Antwort

Wenn der Kredit zinslos ist, dann ist er zinslos. Ihr sollteet aber einen Vertrag dazu machen wo das klar gelegt ist.

Nur bei einem Darlehn vom Arbeitgeber wird ein Mindestzins als geldwerter Vorteil versteuert.

Unter freunden gibt es das nicht.


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Matrix
beantwortet von Matrix am 30. September 2009 15:35
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auf jeden fall alles schriftlich festhalten und im beisein von zeugen alle zusätzlichen vereinbarungen schriftlich mit unterschriften von allen anwesenden bezeugen lassen. das sollte ein minimum des aufwandes sein der bei dieser summe in frage kommt.


Spezi
beantwortet von Spezi am 5. November 2009 18:13
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Freunde oder Verwandte können sich Geld leihen, auch ohne Zinsen. Sollt da wirklich mal gefragt werden dann "findet" ihr sicher noch die schriftliche Vereinbarung oder einen Beleg. Zinsen müssen nicht sein...Zeugen braucht ihr auch nicht.


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