Verkauf meiner Wohnung mit Erbbaurecht/ Erbpacht nach 6 Jahren Eigennutzung steuerfrei?

2 Antworten

Ja, wenn sie in dem Verkaufsjahr auch bewohnt worden war.

Wenn du im Dezember ausgezogen bist und im Januar verkaufst, dann nicht.

Siehe Wortlaut § 23 (1) Nr. 1 Satz 3:

"Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die ... im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden;"

Vielen Dank für eure Rückmeldungen. Hilft mir weiter :)

Noch eine abschließende Frage: Muss ich das Finanzamt über den Verkauf berichten/ informieren?

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@Maik80

Nur wenn es steuerrelevant ist. Aber dann passiert es ja sowieso, in den Steuererklärungen.

Der Notar berichtet dem Finanzamt aber auch. 

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ja, so ist es.