Verkäufer meldet sich nach Vorvertrag nicht mehr...

2 Antworten

Das ist ein Fall für die Rechtsberatung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt. Den braucht Ihr auf jeden Fall. Wenn der Vorvertrag nicht notariell beurkundet sein sollte, könnt Ihr Euer Vorhaben zwar begraben, aber Euer Geld wollt Ihr ja doch zurück haben und ob der Treuhänder ohne Einwilligung des anderen Teils zahlt, ist ja die Frage. Wenn formal alles in Ordnung sein sollte, könnt Ihr auf Kaufvertragsabschluß bestehen. Wenn die Gegenseite das nicht freiwillig macht, müßt Ihr den Gerichtsweg beschreiten. Bei dem hier zu unterstellenden Streitwert wäre das Landgericht zuständig und da herrscht ohnehin Anwaltszwang.

trish:

Erkläre uns, ob der sog. Vorvertrag notariell beurkundet wurde. Falls er nur privatschriftlich oder sogar nur mündlich erfolgte, ist er ohnehin ungültig.

Jedem Immobilienkauf geht die zeitnahe Einsicht in das Grundbuch und der aktuellen schrifltichen Restschuldbestätigungen der Grundpfandrechtsgläubiger voraus. Es ist zu prüfen, ob der vereinbarte Kaufpreis überhaupt ausreicht, um die Immobilie völlig lastenfrei zu stellen.

Eine Aufstockung des Kaufpreises kommt für euch nicht in Frage, deshalb platzt euer Vorhaben.