Wie ist die Verjährung bei der Ablaufleistung einer Lebensversicherung geregelt?

2 Antworten

Zur Not einmal den Ombudsmann oder die Bafin einschalten. Die Verjährung ist keinesfalls eingetreten, da diese gem. § 12 Abs. VVG erst nach 5 Jahren eintritt. Ich würde aber vorher einmal anrufen, und falls dabei nichts herauskommt, die Versicherung in Verzug setzen. Gibt dann noch ein paar Euro zusätzliche Zinsen.

Noch eine Frage: Hast Du den Versicherungsschein mitgeschickt?

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@gammonwarmal

Nein, den Versicherungsschein hat der Vn verlegt. Er hat aber eine Verlusterklärung abgegeben.

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Danke. Er herrschte anfangs Uneinigkeit, ob es drei oder fünf Jahre sind.

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Hallo, das verjährt erst nach 5 Jahren und mir sind keine Fälle bekannt, dass sich eine LV danach auf Verjährung berufen hätte.

Es ist zwar richtig, dass man solche Ansprüche schriftlich anmelden sollte, aber wegen des Zeitablaufs wäre jetzt ein Telefonat sinnvoll gewesen, um rauszukriegen obs angekommen ist und bearbeitet wird.

Viel Glück

Barmer