Frage von catdriver 29.07.2012

verheirateter Student, kein Job, Steuererklärung mit Anlage N?

  • Antwort von EnnoBecker 30.07.2012
    4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Eine Anlage N musst du nur ausfüllen, wenn du Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erklären willst. Ob das bei deinen "nebenbei" verdienten 4.000 Euro der Fall ist, kann hier niemand beurteilen. Jedenfalls nicht ohne nähere Informationen.

    Zur Frage 1.

    Nein, es sei denn, er möchte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erklären- hier dann wohl Werbungskosten. Eine Anlage L muss ja auch keiner ausfüllen, der nicht Landwirt ist. Das erscheint mir jedenfalls logisch.

    Zur Frage 2.

    Wenn es sich um Werbungskosten handelt, dann ja. Sonst nicht.

  • Antwort von Livetec 29.07.2012
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Da musst du was falsch verstanden haben, es besteht grundsätzlich keine Pflicht zur Abgabe.

    Es sei denn, ihr hättet 3/5 gewählt, aber das wäre ja wohl kaum sinnvoll gewesen.

    Übrigens wird sich das Finanzamt (wie ich auch) fragen, womit ihr euren Lebensunterhalt bestreitet, wenn ihr gemeinsam(!) 4000€ im Jahr habt.

  • Antwort von barmer 30.07.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Hallo,

    bei der Konstellation ist 3/5 absolut sinnvoll.

    Wenn auf den Sperrkonten Zinsen anfallen, sind die grundsätzlich steuerpflichtig. Entweder werden davon 25% Abgeltungssteuer abgezogen oder Ihr habt entsprechende Freistellungserklärungen eingereicht.

    Wenn 25% abgezogen wurden, macht es Sinn sie in Anlage KAP anzugeben. Bei dem Gesamtverdienst dürfte es was /alles zurück geben.

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