verheirateter Student, kein Job, Steuererklärung mit Anlage N?
Hallo Ihr liebe,
wir haben grad letzte Woche eine "Mahnung" vom Finanzamt bekommen, dass wir bis nächste Woche Steuererklärung für 2011 abgeben müssen. Wir haben im Jahr 2011 geheiratet und wussten gar nicht, dass Ehepaar immer Steuererklärung abgeben muss. Deswegen sitze ich jetzt vor dem Rechner und mache unsere allererste Steuererklärung.
Ich war im Jahr 2011 Studentin und habe nebenbei 4000 verdient, daher habe ich einfach die Anlage N ausgefüllt. Mein Mann war im Jahr 2011 auch Student und hat nie gearbeitet.
Frage 1: Muss er auch die Anlage N ausfüllen mit der Angabe "Bruttoarbeitslohn 0€" oder muss er das Formular gar nicht ausfüllen?
Frage 2: Ich habe kein Lohnsteuer bezahlt und habe einige Kosten wie Studiengebühren. Soll ich die trotzdem als Werbungkosten angeben? Ich bekomme sowieso kein Steuer zurückerstattet wenn ich es nicht bezahlt habe, oder?
Vielen Dank im Voraus.
catdriver
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Eine Anlage N musst du nur ausfüllen, wenn du Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erklären willst. Ob das bei deinen "nebenbei" verdienten 4.000 Euro der Fall ist, kann hier niemand beurteilen. Jedenfalls nicht ohne nähere Informationen.
Zur Frage 1.
Nein, es sei denn, er möchte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erklären- hier dann wohl Werbungskosten. Eine Anlage L muss ja auch keiner ausfüllen, der nicht Landwirt ist. Das erscheint mir jedenfalls logisch.
Zur Frage 2.
Wenn es sich um Werbungskosten handelt, dann ja. Sonst nicht.
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Da musst du was falsch verstanden haben, es besteht grundsätzlich keine Pflicht zur Abgabe.
Es sei denn, ihr hättet 3/5 gewählt, aber das wäre ja wohl kaum sinnvoll gewesen.
Übrigens wird sich das Finanzamt (wie ich auch) fragen, womit ihr euren Lebensunterhalt bestreitet, wenn ihr gemeinsam(!) 4000€ im Jahr habt.
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1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Hallo,
bei der Konstellation ist 3/5 absolut sinnvoll.
Wenn auf den Sperrkonten Zinsen anfallen, sind die grundsätzlich steuerpflichtig. Entweder werden davon 25% Abgeltungssteuer abgezogen oder Ihr habt entsprechende Freistellungserklärungen eingereicht.
Wenn 25% abgezogen wurden, macht es Sinn sie in Anlage KAP anzugeben. Bei dem Gesamtverdienst dürfte es was /alles zurück geben.
Kommentar von EnnoBeckerEnnoBecker 30.07.2012ist 3/5 absolut sinnvoll.
Insbesondere weil es die einzig zulässige Kombination überhaupt ist....
Leider war das aber nicht die Frage. Und nach KAP war auch nicht gefragt. Ihre
Kommentar von catdriver 30.07.2012ich dachte wir können theoretisch auch 4/4 auswählen. warum ist die 3/5 die einzige zulässige Kombination?
Kommentar von EnnoBeckerEnnoBecker 30.07.2012Weil der Gesetzgeber dies in § 38b (3) Bu a) aa) EStG dies so vorschreibt und kein oberstes Bundesgericht die Norm kassiert hat.
"in die Steuerklasse III gehören Arbeitnehmer,
a) die verheiratet sind, wenn beide Ehegatten unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben und
aa) der Ehegatte des Arbeitnehmers keinen Arbeitslohn bezieht
Kommentar von barmerbarmer 30.07.2012Hallo,
ich denke nach Abs 3 könnte man auch anders
(3) 1Auf Antrag des Arbeitnehmers kann abweichend von Absatz 1 oder 2 eine für ihn ungünstigere Steuerklasse ... gebildet werden.
Egal, hier wurde es richtig gemacht.
Kommentar von EnnoBeckerEnnoBecker 30.07.2012§ 38b (3) Bu a) aa)
Sorry. Korrekt ist § 38b (1) Nr. 3 Bu a) aa).
Welche Steuerklasse ist denn günstiger oder ungünstiger? Wonach misst man da?
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Danke Livetec,
Ja stimmt, wir haben 3/5. Ich habe diesem Monat als Festangestellte angefangen. Mein Mann studiert immer noch und arbeitet nicht. Macht die 3/5 trotzdem kein Sinn?
Zu 4000€: wir waren beide ausländische Studenten und müssen sogenannte Sperrkonten haben (jährlich ca.8000€ drauf), damit wir Aufenthaltserlaunis bekommen. Das Geld haben wir von unseren Eltern in China überwiesen bekommen. Sollen wir in der Steuererklärung irgendwo angeben?
3/5 kann man hier nicht "wählen".
Und die Abgabepflicht besteht.
Wer keinen Arbeitslohn bezieht, hat zwangsläufig auch keine Lohnsteuerklasse. Das ist wie beim Erben. Wer nicht erbt, hat auch keine Erbschaftsteuerklasse.
Das sollte einleuchten, oder?