Verheiratet, getrennt lebend, 2 Kinder im Haushalt, Zuschuss durch Grundsicherung?
Mein Onkel ist seid einem Monat getrennt lebend. Vom Amt wird jeder Zuschuss verweigert. Für die Wohnung wurde bisher Miete gezahlt, doch nach dem Auszug der Frau und einem weiteren Kind wird diese Zahlung verweigert. Jedoch reicht das Gehalt gerade einmal für die Warmmiete. Eines der Kinder ist in der Ausbildung und bekommt 250€, das andere Kind hat erst mit der Ausbildung angefangen, aber bekommt erst nächsten Monat Lohn. Eine Außendienstmitarbeiterin des Grundsicherungsamtes machte einen Hausbesuch und erklärte diesen nur mit der Aussage, dass sie den Auftrag dazu hat.
Meine Fragen: Steht ihm für einen gewissen Zeitraum Zuschuss zur Miete zu und warum wurde ein Hausbesuch durchgeführt obwohl er doch eigentlich kein Geld von denen bekommt?? Und darf die Ausbildungsvergütung eines Kindes dazu gerechnet werden, ohne das diese schon geflossen ist??
1 Antwort
Da wirst Du uns schon noch ein bischen mehr erzählen müssen.
Welchen Status hat dein Onkel?
- Alters-Rentner oder EU-Rentner?
- Arbeitet er?
- Wie hoch ist sein Gehalt?
- Bekommt er ALG 1 oder 2?
- Erhält er von der getrennt lebenden Ehe(?)-Frau Trennungsunterhalt?
Wie alt sind die Kinder? Erhält er Kindergeld?
Mit den von dir in der Frage berichteten Sachverhalten kann man so leider nichts anfangen um eine korrekte Antwort zu geben.