Vergessenes umsatzloses Konto - muß ich die angefallenen Kontoführungskosten bezahlen?

2 Antworten

Natürlich ungut gelaufen. Aber Du hättest schon dran denken müssen, regelmmässig die Immatrikulationsbescheinigungen einzureichen. Außerdem wußte die Bank ja nicht, daß Du verzogen bist weil Du es ihnen nicht mitgeteilt hast. Vermutlich haben Sie Dich also auch nicht gleich postialisch erreicht und mußten für die Ermittlung Deiner neuen Adresse auch etwas bezahlen. Ich denke, Du wirst nicht drum rum kommen, das Konto auszugleich und dann möglichst schnell aufzulösen, um weitere Kosten zu sparen.

Ja leider.Auch wenn keinerlei bewegungen auf dem Konto sind,fallen Gebühren an. Auch wenn es leergeld ist,würde ich die 30,00 € bezahlen und das Konto auflößen, bevor noch mehr daraus wird.