Verfallen durch Scheidung begründete Versorgungsausgleichsansprüche bei Wiederverheiratung?
Eine Bekannte frägt mich um Auskunft. Sie hat anhand einer Scheidung an Ihren geschiedenen Mann Versorgungsausgleichsansprüche abgeben müssen und will jetzt wissen, ob diese verfallen, da er wieder heiraten will. Wisst ihr Bescheid?
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Nein, der Ausgleich der Versorgungsansprüche bezieht sich ja auf die Ehezeit. Also für die Zeit in der die beiden verheiratet waren. Da wird sozusagen "pari" hergestellt. Alls was danach passiert ändert ncihts mehr.
Lediglich ein nachehelicher Ehegattenunterhalt würde durch eine Verheiratung verfallen.
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Nein, verfällt nicht. Der Versorgungsausgleich hat mit der Gründung einer neuen Ehe nichts zu tun. Er verfällt nicht. wfwbinder hat recht.
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