Vereinbarte Laufleistung überschritten – was passiert?
Ich habe in meinem KFZ -Haftpflicht –Vertrag stehen, dass ich max. 15 000 km im Jahr fahre. Jetzt habe ich gemerkt, dass ich diese um ca. 5 000 im letzten Jahr überschritten habe. Kann die Versicherung sich im Falle eines Unfalls weigern, den Schaden zu übernehmen?
3 Antworten
Das wird nicht passieren, die Versicherung kann aber eine Vertragsstrafe fordern. Daher so schnell wie möglich den Vertrag anpassen.
Hey,
klar "normaler" Weise kräht kein Hahn danach - zumindest bei solchen Bagatellschäden. Schlimmsten Falls kommt eine Vertragsstrafe (max. 2 Jahresprämien je nach Gesellschaft) "obendrauf".
ABER es gibt auch andere Schäden und da ist es dann nicht so dolle.
Falsche Angaben des Versicherten zur Laufleistung seines gestohlenen Fahrzeuges kosten ihn grundsätzlich den Versicherungsschutz. Dies entschied das OLG Saarbrücken. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die Laufleistung für die Zahlung der Versicherung von „maßgeblicher Bedeutung” sei. Der Kläger hatte nach dem Diebstahl seines Autos als Laufleistung rund 80 000 Kilometer angegeben. Tatsächlich war der Wagen aber 93 000 Kilometer gelaufen. Die Kaskoversicherung verweigerte die Zahlung. Zu Recht, so das Gericht, da diese Differenz der Laufleistung zu groß sei.
ERGO: Versicherung in Kenntniss setzen und froh sein, dass es ein überschaubarer Schaden war.
LG
Schnell die Versicherung anrufen! Wenn die Versicherung es beim Schaden bemerkt, wird wohl eine Vertragsstrafe fällig, wenn Du Dich meldest, wird der Vertrag lediglich korrigiert.