Verdienst aus Nebentätigkeit bei Anspruch auf Kindesunterhalt zu berücksichtigen?
Der Mann verdient nebenher noch, und zwar auf 400-Euro-Basis. Er will seinen Hauptverdienst aber nur beim Kindesunterhalt gelten lassen, nicht diesen Zusatzverdienst. Ist er aber nicht auch zu berücksichtigen?
-
1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Natürlich werden bei der Unterhaltsprüfung alle Einkünfte hergenommen, und natürlich auch den Nebenverdienst. Und bei Prüfung des Kindes-Unterhaltes schon 2 x. Beim Kindesunterhalt ist auch der Selbstbehalt niedrig.
-
1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Alle seine Einkünfte natürlich.
-