USD geführtes Tradingkonto bei der Steuer ansetzen

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Es gibt die für Umsatzsteuer anzusetzenden Umrechnungskurse, die das Bundesfinanzministerium publiziert: http://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Steuern/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer_Umrechnungskurse/umsatzsteuer_umrechnungskurse.html

Da es sich bei Tradingkonten jedoch um tagesgenaue Kurse oder sogar Spotpreise handeln wird, könnte man auch die von der ECB publizierten und historisch verfügbaren EURUSD-Kurse nehmen.

Für die Umrechnung von Beteiligungswerten und Ausschüttungen auf mein USD-Konto verwende ich persönlich die offiziellen ECB-Tageskurse. Das wurde vom Finanzamt bisher nicht beanstandet und so übernommen.

Hallo gandalf94305, vielen Dank für deine Antwort. Das heißt ich würde für den Tag den ich getradet habe, den damals aktuellen Kurs der ECB verwenden und so die Werte ermitteln?

Gruß Christian

PS: Könntest du mir den Link zu den Kursen schicken. Bin mit der Seite der ECB doch einwenig überfordert :)

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@Pellkopf

Zunächst der Link zur ECB: http://www.ecb.europa.eu/stats/exchange/eurofxref/html/index.en.html

Das Tradingkonto selbst wirft keine Zinsen ab, d.h. es stellt selbst keinen Gegenstand einer Besteuerung dar. Würdest Du nur auf das USD-Konto überweisen, so wären dies Devisengeschäfte, die der Besteuerung nach §23 EStG als private Veräußerungsgeschäfte unterliegen. Fremdwährungsguthaben sind ein Wirtschaftgut (BFH, 02.05.2000 - IX R 74/96, BMF-Schreiben vom 25.10.2004). Hier gilt die Spekulationsfrist von 12 Monaten (sofern es sich nicht um eine verzinsliche Anlage in der Fremdwährung handelt).

Handelst Du nun damit, so gibt es ein zweites Geschäft, das abgeltungssteuerpflichtig ist, da es sich um Wertpapiere handelt. Hierfür gibt es keine Spekulationsfrist.

Maßgeblich für die Besteuerung sind die EUR-Beträge der involvierten Valuta in Fremdwährungen. Für Wertpapiergeschäfte würde man den ECB-Tageskurs nehmen.

Beispiel:

  • Überweisung von 8.000 EUR auf das USD-Konto. Es werden zum Kurs von 1,2500 dann 10.000 USD gekauft.

  • Mit diesen kaufst Du für 5.000 USD Aktien. Der EURUSD steht bei 1,2500.

  • Die Aktien werden nach sechs Monaten zum Kurswert von 7.000 USD verkauft. Der EURUSD steht nun bei 1,2000.

  • Du hast somit ein Guthaben von 12.000 USD, das wieder in EUR rückgetauscht (rücküberwiesen wird). EUR-Betrag mit Kurs 1,2000 wäre dann 10.000 EUR.

Für die 4.000 EUR, die zu 5.000 USD wurden und auf dem Konto liegenblieben, bekamst Du 4.166,67 EUR zurück. Also ist dies ein Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften von 166,67 EUR. Dieser wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.

Für die 4.000 EUR, die für den Erwerb von Aktien dienten, wurden 2.000 USD Gewinn erreicht, d.h. dies sind nun 4.000 EUR Anschaffungspreis und 7.000 USD Verkaufspreis, d.h. 5.833,33 EUR Gegenwert. Gewinn somit 1.833,33 EUR. Dies wird mit Abgeltungssteuer und SolZ und ggf. Kirchensteuer belegt.

Wichtig noch: es werden keine Guthaben besteuert, d.h. Du mußt den Gewinn/Verlust schon realisieren, um steuerliche Wirkungen zu sehen. Mit anderen Worten: nur geschlossene Trades sind relevant. Und das Guthaben auf dem USD-Konto wird erst dann relevant, wenn die Rücküberweisung in EUR erfolgt. Ruht das Guthaben auf dem Konto, so ist das Wirtschaftsgut "Fremdwährungsguthaben" ja noch nicht veräußert.

Ließe man also in dem obigen Beispiel das Guthaben von 5.000 USD auf dem Konto weitere sieben Monate liegen und stünde dann der Kurs dann bei 1,1500, so wäre der Währungsgewinn daraus steuerfrei, da es sich um ein Geschäft außerhalb der Spekulationsfrist für private Veräußerungsgeschäfte handelt.

Würdest Du den Erlös des Wertpapierverkaufs auf dem Konto liegen lassen, wäre der Wertpapiertrade dennoch abgeltungssteuerpflichtig. Außerdem wäre ein Währungsgewinn zwischen Verkauf der Wertpapiere und der Rücküberweisung ebenso steuerpflichtig, da es nur sieben Monate zwischen Abschluß Wertpapiertrades und der Rücküberweisung (Verkauf des Wirtschaftsguts "Fremdwährungsguthaben in USD") waren. Würde die Rücküberweisung nach weiteren gut fünf Monaten erfolgen, wäre der Währungsgewinn wieder steuerfrei.

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@gandalf94305

Hallo gandalf94305,

vielen Dank für deine Ausführliche Antwort. Diese hat mir sehr weitregeholfen.

Eine Frage hätte ich aber noch an dich. Ich habe nun versucht, die errechneten Beträge in der Anlage KAP einzutragen. Hier würde ich ja die Zeile 17 (Ausländische Kapitalerträge) und die Zeile 21 (Verluste aus Aktiengeschäften) eintragen. Meine Frage wie trage ich in Spalte 17 ein Verlust ein? Mzuss ich dazu ein Minus davor setzen oder sieht das FZ nur den Wert und die Auflösung erfolgt in Spalte 17?

Ich hoffe, dass ich mich gerade nicht lächerlich mit der Frage mache :-)

Gruß Christian

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@Pellkopf

Keine Sorge, das ist absolut nicht lächerlich :-)

Wenn nach Verlusten gefragt wird, dann trägst Du eine positive Zahl ein, die die Höhe des Verlusts repräsentiert. Die Tatsache, daß dort "Verlust" steht, setzt ja implizit schon ein Minus davor.

Wenn nach Erträgen gefragt wird, trägst Du die (positiven) Erträge entsprechend als positive Zahl und die Verluste (= negativen Erträge) als negative Zahl ein.

Die Struktur der Anlage KAP ist etwas seltsam:

  • Zeile 16 ist bei Dir wahrscheinlich leer.
  • Zeile 17 ist bei einem Gesamtgewinn positiv und bei einem Gesamtverlust negativ.
  • Zeile 18 ist der Wert aus Zeile 17 (und 16) ohne die Verluste
  • Zeile 19 ist der Wert aus Zeile 18 nur für Aktiengeschäfte
  • Zeile 20 sind die Verluste aus Zeile 17 (und 16), die nicht aus Aktiengeschäften stammen
  • Zeile 21 sind die Verluste aus Zeile 17 (und 16), die aus Aktiengeschäften stammen

Aktiengeschäfte sind Käufe und Verkäufe von Aktien. Derivate, Fonds, Zertifikate, Dividenden, Zinszahlungen, ... sind die Nicht-Aktiengeschäfte. Daher vermute ich mal, daß nicht Zeile 21, sondern Zeile 20 für Dich relevant ist.

PS: Was ist das FZ? Finanzzentrum? :-)

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@gandalf94305

Vielen Dank für deine Antwort. Jetzt habe auch ich es verstanden :-)

Ja du hast recht, ich handle auschließlich CFD und würde diese dann unter Zeile 20 eintragen. (Für Aktien fehlt mir das nötige Kleingeld)

Zu den PS: Frag mich nicht warum ich FZ geschrieben haben??? Meinte natürlich das Finanzamt (FA)

Viele Grüße Christian

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Hallo gandalf94305, vielen Dank für deine Antwort. Das heißt ich würde für den Tag den ich getradet habe, den damals aktuellen Kurs der ECB verwenden und so die Werte ermitteln?

Gruß Christian