Urlaubstage opfern und als Spende an Hochwassergeschädigte "zahlen"-geht das?

2 Antworten

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Nein das würde dem Sinn des Erholungsurlaubes widersprechen. Auszug aus dem Bundesurlaubsgesetz: Die Regelungen der Urlaubsansprüche sind in der Bundesrepublik Deutschland im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) getroffen. Hiernach ergibt sich für jeden Arbeitnehmer ein Anspruch auf Mindesturlaub, der 24 Werktage pro Jahr, beziehungsweise 20 Arbeitstage umfasst, vgl. dazu § 3 BUrlG. Der gesetzliche Mindesturlaub ist nicht disponibel, d.h. er kann nicht ausbezahlt werden. Außerdem ist erforderlich, dass er zum Zwecke der Freizeit genommen wird. Untersagt ist damit dem Arbeitnehmer unter Umständen, einer weiteren entgeltlichen Erwerbstätigkeit während der Urlaubsdauer nachzugehen. http://www.urlaubsgesetz.com/mindesturlaub-was-sagt-das-urlaubsgesetz/

Ziemlich theoretisch - zunächst müssen deine Mitarbeiter selbst Spenden um überhaupt einen steuerlichen Vorteil ausschöpfen zu können, du zahlst also Urlaub aus, es wird als Lohn versteuert und dann müssen diese bei der Einkommenssteurerklärung die Spende absetzen. Weiterhin wohin soll das Geld gehen, und wer könnt die notwendigen Spenenbescheinigungen ausstellen ??? Theoretisch sicherlich irgendwie möglich , praktisch aus meiner Sicht unmöglich.

Dann gibt es aber noch das Bundesurlaubsgesetz und den Tarifvertrag: Urlaub muss sein, und kann nicht so einfach in Geld umgewandelt werden !!!