Urlaubsanspruch trotz Beschäftigung als Krankheitsvertretung?
Schönen Guten Tag zusammen, ich war vom 06.03.2014 bis 15.05.2014 in einem Dresdener Unternehmen zwecks Krankheitsvertretung eingestellt. Die Anstellung dort war bis zum 15.05.2014 befristet.
Nun meine Frage, hab ich trotz der Befristung einen Urlaubsanspruch gehabt? Wenn ja, hab ich ein Recht auf Auszahlung der Urlaubstage?
Mit freundlichen Grüßen
2 Antworten
ja, den Anspruch sehe ich. Nur gibt es für anteilige Monate keinen solchen Anspruch.
Urlaubsanspruch besteht im allgemeinen erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit.
Es sei denn, es wurde in Deinem befristeten Vertrag etwas anderes vermerkt.
Hat das Arbeitsverhältnis noch keine 6 Monate bestanden, gilt § 5 Bundesurlaubsgesetz: Sie haben dann einen Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. Fehlen an einem vollen Beschäftigungsmonat Tage, an denen bei Bestehen des Arbeitsverhältnisses keine Arbeitspflicht bestanden hätte, beispielsweise gesetzliche Feiertage oder Sonntage, entsteht für den nicht vollendeten Monat kein Urlaubsanspruch. Es gibt nämlich keine gesetzliche Grundlage dazu, dass Zeiten vor Beginn beziehungsweise nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinzuzurechnen wären. Soweit ist das klar.