Urlaubsanspruch trotz Beschäftigung als Krankheitsvertretung?

2 Antworten

ja, den Anspruch sehe ich. Nur gibt es für anteilige Monate keinen solchen Anspruch.

Urlaubsanspruch besteht im allgemeinen erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit.

Es sei denn, es wurde in Deinem befristeten Vertrag etwas anderes vermerkt.

Hat das Arbeitsverhältnis noch keine 6 Monate bestanden, gilt § 5 Bundesurlaubsgesetz: Sie haben dann einen Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. Fehlen an einem vollen Beschäftigungsmonat Tage, an denen bei Bestehen des Arbeitsverhältnisses keine Arbeitspflicht bestanden hätte, beispielsweise gesetzliche Feiertage oder Sonntage, entsteht für den nicht vollendeten Monat kein Urlaubsanspruch. Es gibt nämlich keine gesetzliche Grundlage dazu, dass Zeiten vor Beginn beziehungsweise nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinzuzurechnen wären. Soweit ist das klar.

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