Meine Tochter hat ihre Wohnung untervermietet nun moniert die Untermieterin die defekte Waschmaschine, muß die von der Vermieterin repariert werden?

5 Antworten

Wenn die WM nicht Gegenstand des Mietvertrages war, so ist sie also nur als eine " Leihgabe " deiner Tochter während der Zeit der Untermiete zu sehen.

Holt die Maschine ab, wenn die jetzige Mieterin nicht für eine Reparatur aufkommen will und gut ist's ! 

So würde ich es machen ! :-) 

Der Fehler wurde von Anfang an gemacht: Man hätte vertraglich regeln müssen, wer die Reparaturen an den Einrichtungsgegenständen zu zahlen hat. Ohne eine solche Vereinbarung gilt die Wohnung als möbliert vermietet und da hat der Vermieter für solche Kosten aufzukommen.

Moin, moin 

Sorry Pv59, das sehe ich dann doch etwas anders.

Gerade weil die vorübergehende Mieterin durch die fehlenden vertraglichen Zusätze, was an Haushaltsgeräten bei Einzug zur Nutzung überlassen wurde nicht beweisen kann, hat sie auch keine Rechte an deren Instandsetzung im Falle einer Reparatur.

Die Elektrogeräte sind immer noch nachweislich Eigentum der 19- jährigen Vormieterin.

Sie kann über ihr Eigentum selbst bestimmen ob Reparatur oder ggf. " Entsorgung ".

Insbesondere wenn man als " Nutzerin " nicht pfleglich mit fremden Eigentum umzugehen versteht. Ein Flusensieb hin und wieder zu reinigen, gehört ganz einfach zum verantwortungsvollen Gebrauch einer WM, zumal es nicht die eigene ist ! 

Dann versteht es sich von selbst, für die eigene Dummheit, Nachlässigkeit gerade zu stehen.

Ich würde, stellt sich die Dame weiterhin quer, a l l e meine Elektrogeräte abholen, wer weiß was als nächstes kommt ! 

Sorry, meine Meinung ! 

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@Gaenseliesel

Das sehe ich anders. Aber in einem solchen Fall würde ich ohnehin die Sache aus sitzen. Bis 15.12. ist ja nicht mehr so lange. Ein Problem bleibt dann aber: Auch am 15.12. ist die Maschine noch putt und für so was gibt es kein Geld.

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@Gaenseliesel

Danke. Das finde ich auch. Ich finde es eher frech und umgekehrt richtig. Meine Tochter hat für 300 Euro Abstand im Sommer die Waschmaschine übernommen , aber nie genutzt, weil sie dort nicht  einzog. Die Maschine war voll funktionstüchtig und wird seit Kauf nur von der Untermieterin benutzt. 1, 5 Monate funktionierte sie problemlos, jetzt geht sie kaputt bzw pumpt nicht ab. Ich als auch nur normale Frau und im gleichen Alter wie Untermieterin fahre in meiner Freizeit dorthin und reinige das Flusensieb und erkläre ihr das. Sie hatte davon noch nie gehört. Da Problem wohl anschließend wieder auftrat, verlangt sie von uns eine Kostenübernahme Reparatur. 

Ist es nicht eher so, dass sie die Verursacherin ist und für den Schaden aufkommen muss und nicht andersherum? Oder sie soll in den Waschsalon gehen. Wer bestimmt hier eigentlich, dass eine Waschmaschine zur Mietsache gehört?

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@avona

Zur Mietsache gehört, was im Mietvertrag steht ! So etwas wie mit vermietete Elektrogeräte und deren Nutzungsbestimmungen sind vertragliche Vereinbarungen.

Es sind wohl eher wenige Mieter, die bei Einzug eine WM vom Vermieter gestellt bekommen - solch ein Glück hatte ich noch nie, musste mir auch Kühlschrank und Gefrierschrank usw. selbst kaufen :-((

Pv59 hat aber insofern meine Zustimmung, oder sitzt doch die Sache aus ! Die Maschine ist dadurch zwar auch nicht nutzbar aber eine Reparatur könnt ihr zum späteren Zeitpunkt immer noch vornehmen lassen.

Ich wäre stinksauer und würde die Maschine abholen ( angeblich zur Reparatur ) und stellt sie bei euch unter. Spätere Erklärung, eine Reparatur war nicht mehr möglich, was bei einer defekten Laugenpumpe ;-)) nachvollziehbar wäre.

Waschsalon ist eine Alternative, genau ! 

Fazit, diese Fehler macht man nur einmal ! ;-))


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Scheinbar läuft der Mietvertrag ja nicht mehr lange, ansonsten:

Bei Untermietverträgen beträgt die Kündigungsfrist beträgt gemäß § 573c Abs. 3 BGB nur 14 Tage. Die Kündigung muss schriftlich bis spätestens zum 15. des jeweiligen Monats dem Untermieter zugehen.

Wenn die Waschmaschine nicht Gegenstand des Mietvertrages ist, soll sie doch die Waschmaschine reparieren lassen. Besser kann es doch dann nicht laufen.


Der Vertrag läuft bis 15.12.

Ich sehe das genauso. Sie will sie ja reparieren lassen, aber meine Tochter ( 19,  Schülerin) soll das bezahlen, da Wäsche zu waschen zum Gebrauch der Mietsache gehöre. Das finde ich ziemlich lebensfremd, fast unverschämt.

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Tochter (19) hat im Sommer ... nie eingezogen bzw nach wenigen Tagen wieder nach Hause zurückgezogen ....

Wann war denn "Sommer"? Da müßte bei einem normalen Mietvertrag die Kündigungsfrist spätestens in einigen Tagen ablaufen und erst recht die des Untermietvertrages (siehe gammonwarmal).

Wir waren heute da und haben Flusensieb gereinigt ..... Untermieterin erneut mit gleichem Problem und erwartet Abhilfe. Ich habe verweigert.

Gestern gereinigt und schon gleichtägig wieder das Haargummi oder doch ein anderes Problem?

Die ganze Darstellung ist aus meiner Sicht recht widersprüchlich und unglaubwürdig. Es fehlt mir auch die typische Finanzfrage


Es fehlt mir auch die typische Finanzfrage

Naja, diese sind hier doch e' nicht mehr vorrangig ;-)

Diese hier aus den ff.net Richtlinien, ist in meinen Augen auch keine typische Finanzfrage aber erlaubt:

: „Meine Katze zerkratzt mein teures Sofa - was soll ich tun?“

Gestern gereinigt und schon gleichtägig wieder das Haargummi oder doch ein anderes Problem?

es gibt eben Menschen mit einem ausgeprägten Kurzzeitgedächtnis. Die Fragestellerin hatte das Reinigen zuvor erklärt ! :-)

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@Gaenseliesel

zuvor erklärt

Stimmt, sie schrieb "heute" und "heute" war die Maschine schon wieder defekt "mit gleichem Problem". Da trifft Kurzzeitgedächtnis auf Hellseherei:-)

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@LittleArrow

Ja genau. Haargummi aus Flusensieb gezogen, Probelauf gestartet, ging wieder. Ich fahr nach Hause, eine Stunde später ruft sie wieder an und sagt, Problem sei wieder da. Was wollen Sie von mir jetzt für eine Antwort hören? Mehr weiß ich auch nicht.

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Gehört die WM dem Vermieter und wurde sie der Tochter mitvermietet ? Hattet ihr die schriftl. Zustimmung vom Vermieter für die Untervermietung erhalten ?

Nein, die Waschmaschine gehört meiner Tochter. Sie hat sie gegen Abstandszahlung von der Vormieterin übernommen.

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@avona

Ob die Waschmaschine Deine Tochter angeschafft hat oder dem Vormieter abgekauft hat ist vollkommen belanglos. Wichtig ist, was im Untermietvertrag vereinbart wurde - steht dort nicht explizit, dass die beim Einzug vorhandenen Elektrogeräte und Möbelstücke Bestandteil des Mietverrtages sind, dann kann man sich nur darüber streiten, ob Deine Tochter die Waschmaschine entfernen muß oder stehen lassen kann.

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@Snooopy155

Ich glaube die Frage zielte darauf ab, ob die WM vom Vermieter gestellt und damit zur Mietwohnung gehörig ist oder Privateigentum der Hauptmieterin. Damit hat meine Antwort sehr wohl ihre Berechtigung, denn das macht einen Unterschied in der Zuständigkeit. 

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@Snooopy155

eben Snoopy155.......

also entfernen ! hier kann zumindest  e i n e  Partei das Corpus Delicti als sein Eigentum belegen.

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