Untervermietung meiner 2 Zimmer wohnung

4 Antworten

Wie ich Dich verstehe, willst Du die ganze Wohnung weiter vermieten und nicht nur einen Teil davon. Das wäre in der Tat ohne Zustimmung des Vermiters unzulässig:

http://dejure.org/gesetze/BGB/540.html

Der Vermieter ist auch nicht verpflichtet, zuzustimmen. Dir bleibt nur die Kündigung des Mietverhältnisses.

Ich habe eine Arbeit in Oberstdorf gefunden und möchte aus diesen Grund meine Wohnung untervermieten. Kann mir dieses verboten werden

Ja: Eine Gebrauchsüberlassung der gesamten Wohnung wegen Aufnahme eines auf Dauer angelegten Beschäftigungsverhältnisses wäre eine unerlaubte Weitervermietung n. § 540 Abs. 1 BGB.

G imager761

Der BGH entscheidet bei diesem Anliegen immer mehr zugunsten der Mieter, denn der Anspruch auf Untervermietung einer Wohnung ist heute mehr denn je gerechtfertigt.

Siehe hier:

http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/bundesgerichtshof-bgh-staerkt-mieterrecht-auf-untervermietung-1.1994978

2 Doofe ...... und dann stürzt mein PC ab (der hat heut schlechte Laune) und dann warst du schneller..... Macht nüscht - oder?

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Allerdings sollte man das Wort "teilweise" nicht überlesen. Bei einer vollständigen Weitervermietung kommt der BGH nicht an § 540 BGB vorbei.

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Hierbei handelt es sich aber um eine unzulässige Weitervermietung :-)

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Die Vermietung der gesamten Wohnung obliegt ausschliesslich dem Eigentümer. Möchte ein Mieter eines Hauses oder einer Immobilie einen Teil davon an eine weitere Person vermieten, so ist er dazu grundsätzlich berechtigt, auch wenn seine gemietete Wohnung nicht seinen Lebensmittelpunkt darstellt [BGH, 23.11.2005, VII ZR 4/05]. Allerdings muss der Immobilieneigentümer gemäß § 540 BGB zuvor um seine Erlaubnis hierfür gebeten werden. Dabei ist zu beachten, dass der Eigentümer gemäß § 533 BGB diese Erlaubnis nur verweigern darf, wenn das dadurch entstehende Mitverhältnis für ihn selbst unzumutbar wäre. Auch hat der Vermieter das Recht, dem Untermietverhältnis nur gegen eine Erhöhung des Mietzinses zuzustimmen. http://www.juraforum.de/lexikon/untervermietung