Frage von silberheim 13.02.2012

Unterstützung (Stief)-Kind nach ABI zweiter Bildungsweg

  • Antwort von nero070 13.02.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Das KInd muss vorrangig zum Unterhalt BAföG beantragen. Wird dieses gewährt, mindert es den Unterhaltsanspruch in voller Höhe.

    Der Stiefvater ist dem Kind nicht zum Unterhalt verpflichtet. Allein das Einkommen von Mutter und Vater sind zu berücksichtigen.

    Wenn das Kind aber erst mit 25 ein Studium beginnt, gehe ich davon aus, dass eh kein Anspruch auf Unterhalt mehr besteht. Hier ist die geforderte Ziestrebigkeit nicht gegeben.

  • Antwort von cyracus 14.02.2012

    Du schreibst ja nicht, warum das Früchtchen die zwei Ausbildungen abgebrochen hat. Nur aus Blocklosigkeit? oder war es durch irgendwas in dem Beruf gesundheitlich beeinträchtigt? Allergie ... musste zu schwer schleppen ...

    Zwei Infos habe ich für Dich aufgetan, lies die mal - hier die erste Info, geschrieben von einem Rechtsanwalt:

    Unterhaltspflicht - auch bei Zweitausbildung

    http://www.anwaltzentrale.de/rechtsanwalt_fachartikel/fachartikel_detail.php?id=...

    .

    (Du weißt sicherlich, dass hier pro Antwort EIN Link erlaubt ist, deshalb setze ich wieder neu an.)

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