Unterstützung (Stief)-Kind nach ABI zweiter Bildungsweg
Hallo,
also (Stief)Kind hat, nach 2 abgebrochenen Ausbildungen und gejobbe, begonne sein ABI an einem Kolleg nachzuholen. Dafür erhält es z.Zt. elternunabhängiges BaföG udn wohnt im Haus der Mutter. Ende des Jahres soll nun das Abi abgelegt werden und dann möchte das (Stief)Kind gerne ausziehen und "irgendwas" studieren !
1 Inwiefern MUSS die Mutter bzw der Stiefvater dieses finanziel unterstützen ? 2 Welche anderen Unterstützungen kann es geben bzw. wo müsste was beantragt werden ? 3 Was ist in der Übergangszeit zwischen Abitur und evtl Studienbeginn ? ( Kind wir nächsten Januar 25!)
Und bitte nicht die moralisch, ethischen Antworten, es geht nämlich auch eher darum dem Kind Dampf zu machen !
Gruß Silberheim
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Das KInd muss vorrangig zum Unterhalt BAföG beantragen. Wird dieses gewährt, mindert es den Unterhaltsanspruch in voller Höhe.
Der Stiefvater ist dem Kind nicht zum Unterhalt verpflichtet. Allein das Einkommen von Mutter und Vater sind zu berücksichtigen.
Wenn das Kind aber erst mit 25 ein Studium beginnt, gehe ich davon aus, dass eh kein Anspruch auf Unterhalt mehr besteht. Hier ist die geforderte Ziestrebigkeit nicht gegeben.
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Du schreibst ja nicht, warum das Früchtchen die zwei Ausbildungen abgebrochen hat. Nur aus Blocklosigkeit? oder war es durch irgendwas in dem Beruf gesundheitlich beeinträchtigt? Allergie ... musste zu schwer schleppen ...
Zwei Infos habe ich für Dich aufgetan, lies die mal - hier die erste Info, geschrieben von einem Rechtsanwalt:
Unterhaltspflicht - auch bei Zweitausbildung
http://www.anwaltzentrale.de/rechtsanwalt_fachartikel/fachartikel_detail.php?id=...
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(Du weißt sicherlich, dass hier pro Antwort EIN Link erlaubt ist, deshalb setze ich wieder neu an.)
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... und hier die zweite Info:
2. Unterhaltsanspruch nur während der Ausbildungszeit
http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/unterhalt.php?seite=2
Klick auch unten Seite 1: Grundsätzliches und die Seite 3 an, in welcher Form Unterhalt zu zahlen ist = Geld oder Naturalien.
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Wenn Du dann noch Fragen offen hast, empfehle ich Dir (google so)
123recht
Da kannst Du gegen ein kleines Honorar einen anwalt fragen. Wie genau das geht, wird dort sehr gut erklärt. (Das kostenlose Forum dort ist nur bedingt empfehlenswert. Da antworten auch viele Laien, deren Antwort nicht unbedingt richtig sein müssen - zudem sind viele von ihnen auch noch maulfaul / schreibfaul.)
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Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen. Interessiert mich, und anderen, die in einer ähnlichen Situation sind, wäre das ja auch hilfreich.