Unterschiedliche Beträge für Einkommenssteuer bei Abgabenrechner und Veranlagungsrechner?
Hallo zusammen,
meine Frau und ich haben Anfang Mai geheiratet und erwarten im September unser erstes Kind. Nach dem Mutterschutz wird meine Frau ab November für ein Jahr in Elternzeit gehen und Elterngeld beziehen. Anschließend wird sie nur noch zu 25% Teilzeit arbeiten. In diesem Zusammenhang planen wir auch einen Wechsel unserer Steuerklassen von aktuell 1/1 bzw. 4/4 auf 3/5.
Auf der Webseite abgabenrechner.de vom Bundesfinanzamt kann man sich mit dem Rechner für das Faktorverfahren die Einkommenssteuer und Auswirkungen der Steuerklasse ausrechnen lassen.
Ich habe dort als Beispiel 40.000 EUR Jahresbruttogehalt für mich und 9.000 EUR für meine Frau als Teilzeitbeschäftigte angegeben und erhalte dann folgendes Ergebnis:
- voraussichtliche Einkommensteuer beider Ehegatten: 5.398,00 Euro
- Summe der errechneten Lohnsteuern beider Ehegatten bei 4/4: 6.767,00 Euro
Würden wir in 4/4 bleiben, bekämen wir die Differenz zwischen o.g. Beträgen, also 1.369 EUR zurück.
Wechseln wir dagegen in 3/5, würden wir mit 4.610 EUR pro Jahr zu wenig zahlen und hätten mit einer Nachzahlung von 788 EUR zu rechnen (zumindest in der Theorie, wenn man sonst nichts mehr absetzen kann).
Soweit, so gut. Jetzt wollte ich ganze Sache aber noch mal für die Zeit berechnen, in der meine Frau Elterngeld bezieht. Soweit ich weiß, muss Elterngeld nicht versteuert werden, fällt aber unter den sogen. Progressionsvorbehalt, hat also am Ende doch einen Einfluss auf die zu zahlenden Steuern.
Beim Abgabenrechner des Finanzamtes lassen sich derartige Einkünfte leider nicht angeben, dafür aber beim Veranlagungsrechner auf nettolohn.de:
http://www.nettolohn.de/rechner/splitting-veranlagung-steuer.html
Was ich jetzt aber überhaupt nicht verstehe: Gebe ich dort ebenfalls 40.000 EUR und 9.000 EUR als zu versteuerndes Einkommen an, wird für uns beide eine Einkommenssteuer von 7.920,00 EUR angegeben. Also deutlich mehr als die oben genannten 5.398,00 EUR aus dem Abgabenrechner.
Kann mir jemand erklären, wie dieser Unterschied zustande kommt und was nun stimmt? Das verstehe ich momentan noch nicht.
Danke!
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1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Die Einkommensteuer ist das Ergebnis einer Einkommensteuerveranlagung.
Die Lohnsteuer ist das, was jeden Monat vom Gehalt abgezogen wird. Im Idealfall sind die identisch, in der Praxis meist nie.
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Antwort von MaierC 04.06.2012
Bei dem Jahresbruttolohn von 40.000 + 9.000 € gehen Sie ja in die Jahreslohnsteuertabelle rein und hier sind bestimmte Freibeträge wie Vorsorgepauschale berücksichtigt.
Bei dem Veranlagungsrechner geben Sie das zu versteuernde Einkommen von 40.000 + 9.000,- € ein. Hiervon ist die Vorsorgepauschale schon berücksichtigt. Sie müssten beim Veranlagungsrechner noch die Vorsorgepauschale zum Abzug bringen. Also ist die Bemessungsgrundlage der Steuerberechnung von der Jahreslohnsteuertabelle eine andere als die vom Veranlagungsrechner. Darum die Differenz?
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Danke für die Info, den Unterschied kannte ich noch nicht. Trotzdem verstehe ich nicht das Ergebnis von 7.920,- EUR.
Wenn ich die Lohnsteuer auf das Jahr zusammenrechne, komme ich immer nur auf die Werte vom Abgabenrechner. Also bei 4/4 auf die 6.767,- EUR und bei 3/5 auf 4.610,- EUR. Ich kann rechnen, wie ich will; die 7.920,- EUR erschließen sich mir einfach nicht.