Frage von valderama 24.11.2010

Unterhaltszahlungen steuerlich geltend machen - wie genau geht das?

  • Antwort von wfwbinder 24.11.2010
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Unterhaltszahlungen sind gem. § 10 Abs. 1 EStG bis zu 13805,- Euro pro Jahr abzugsfähig (nicht für die Kinder, nur für den/die EX).

    Es ist die Anlage "U" auszufülln, womit der Empfänger dann bestätigt das Geld bekommen zu haben.

    Der muss dann den erhaltenen Betrag versteuern (ebenso bis höchsten 13.805,- Euro).

  • Antwort von Rat2010 24.11.2010

    Ich denke, dass das Thema hier erschöpfend erläutert wird. Wenn nicht oder wenn das nicht auf dich zutrifft, melde dich einfach noch mal.

    http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/steuererklaerung+anlage+u.htm

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