Unterhaltsansprüche Vater lebt im Ausland

2 Antworten

Hallo, habe genau dasselbe Problem hier, habe im Internet die Webseite www.dijuf.de gefunden, ist ne Stelle in Heidelberg wo sich um Kindesunterhalt im Auslnd kuemmert, werd da wohl morgen mal anrufen, habs naemlich auch gerade erst gefunden.

Nur zur Klarstellung:

Du musst im Namen Deines Kindes klagen, weil der Unterhaltsanspruch deinem Kind zusteht.

Ist der Kindsvater Deutscher dann klage vor einem deutschen Gericht.

Erscheint der Vater nicht zum Gerichtstermin trotz ordnungsgemäßer Ladung, die auch ins EU-Ausland erfolgen kann, wird er zum Unterhalt verurteilt und Du, bzw. Dein Sohn erhält einen vollstreckbaren Titel.

Dieser wiederum ist auch im EU-Ausland durch dort ansässige Gerichtsvollzieher aber auch durch Inkasso-Unternehmen vollsteckbar. Nicht ganz einfach dieser Weg - aber gangbar.

Im Übrigen ist dieser Titel rund 30 Jahre gültig und berechtigt auch z. B. zur Gehaltspfändung.