Unterhalt zahlungen an die Arge
ich habe immer Unterhalt gezahlt bis ich arbeitslos wurde - jetzt bin ich mit einer neuen Frau verheiratet und wir haben ein gemeinsames kind mit der vorangegangenen beziehung habe ich zwei Kinder. Jetzt gehe ich go sei dank wieder arbeiten und verdiene gerade mal 100€ mehr wie der Arge bedarf mit meiner Frau und unserem Kind ist. vor drei monaten sagte die Arge ich müssen keinen Unerhalt zahlen wenn ich dan mit meiner Bedarfgemeinschaft selbst zum Arge fall werden würde vor 10 Tagen rief mich die Arge an ich soll einen Arge Antrag stellen und dan doch Unterhalt an die Arge zahlen. meine frage ist das richtig so macht doch eigentlich keinen Sinn das ich an die Arge zahle und dann Arge Leistung erhalte. dann kann ich übrigens auch zu Hause bleiben obwohl ich das gar nich will wenn ich genug verdíene bin ich gerne bereid zu zahlen aber nicht so
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Ob Du Unterhalt an die Deine Ex-Frau für Deine 2 Kinder zahlen kannst, mußt Du doch eigentlich mit Deiner Ex-Frau klären. Wenn Du mit Deinem Einkommen unter dem Selbstbehalt liegst, dann kannst Du eigentlich nicht zahlen und Deine Kinder gehen "leider" leer aus. Wobei sicher auch darüber nachgedacht werden sollte, ob Deine akutelle Ehegattin auch zum Unterhalt der Familie durch Arbeit beitragen könnte, ebenso wie die Exfrau. Wobei Du Dich natürlich unablässig bemühen mußt, mehr zu verdienen, damit Du Deinen Unterhaltspflichten nachkommen kannst. Dies ist wichtig, denn sonst könnte Deine Ex-Frau eine Anzeige machen. Solltest Du Unterhalt zahlen, könnte dies das Jobcenter als notwendige Ausgaben zählen und Du bekämst dann auch Arbeitslosengeld II. Wobei das Jobcenter sicher auch darauf drängt, daß Du Dir einen besser bezahlten Job suchst oder auch einen Nebenjob zum Hauptjob aufnimmst.
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Antwort von aschinger 12.04.20121 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Hast Du nichts Schriftliches? Für mich klingt das zu wirr. Welchen Arge Antrag sollst Du stellen? Ich empfehle Dir ein persönliches Gespräch mit dem Amt. Bring Deine Gehaltsabrechnung mit und kläre die Situation dort. Auf jeden Fall bestehe auf eine schriftliche vereinbarung oder einen Beschluss.
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