Frage von Berges 09.04.2012

Unterhalt zahlungen an die Arge

  • Antwort von Rentenfrau 17.04.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Ob Du Unterhalt an die Deine Ex-Frau für Deine 2 Kinder zahlen kannst, mußt Du doch eigentlich mit Deiner Ex-Frau klären. Wenn Du mit Deinem Einkommen unter dem Selbstbehalt liegst, dann kannst Du eigentlich nicht zahlen und Deine Kinder gehen "leider" leer aus. Wobei sicher auch darüber nachgedacht werden sollte, ob Deine akutelle Ehegattin auch zum Unterhalt der Familie durch Arbeit beitragen könnte, ebenso wie die Exfrau. Wobei Du Dich natürlich unablässig bemühen mußt, mehr zu verdienen, damit Du Deinen Unterhaltspflichten nachkommen kannst. Dies ist wichtig, denn sonst könnte Deine Ex-Frau eine Anzeige machen. Solltest Du Unterhalt zahlen, könnte dies das Jobcenter als notwendige Ausgaben zählen und Du bekämst dann auch Arbeitslosengeld II. Wobei das Jobcenter sicher auch darauf drängt, daß Du Dir einen besser bezahlten Job suchst oder auch einen Nebenjob zum Hauptjob aufnimmst.

  • Antwort von aschinger 12.04.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Hast Du nichts Schriftliches? Für mich klingt das zu wirr. Welchen Arge Antrag sollst Du stellen? Ich empfehle Dir ein persönliches Gespräch mit dem Amt. Bring Deine Gehaltsabrechnung mit und kläre die Situation dort. Auf jeden Fall bestehe auf eine schriftliche vereinbarung oder einen Beschluss.

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