Unterhalt zahlen, obwohl Ausbildung abgebrochen?

2 Antworten

Ein häufiger Streitpunkt ist der Abbruch einer Berufsausbildung und daraus resultierende Arbeitslosigkeit. Das OLG Nürnberg hat hierzu festgestellt, dass grundsätzlich der Unterhaltsanspruch als verwirkt anzusehen ist, wenn ein volljähriges Kind die Ausbildung abbricht, sich aber keine neue Arbeitsstelle sucht und nun arbeitslos ist. Das Risiko der Arbeitslosigkeit bei Abbruch einer Ausbildung haben also nicht die Eltern zu tragen. Unterhalt wird in einem solchen Fall nur für eine angemessene Übergangszeit geschuldet. Dabei stellt die Frage nach der Angemessenheit stets eine Einzelfallentscheidung dar, die die genauen Umstände und Gründe des Abbruchs berücksichtigen muss.

Unterhalt wird dem volljährigen Kind grundsätzlich nur bis zum Erreichen eines ersten berufsqualifizierenden Abschlusses geschuldet. Der Nachwuchs darf aber nicht eine permanente Unterhaltsverpflichtung der Eltern herbeiführen, indem ständig Ausbildungen abgebrochen werden, um anschließend direkt wieder neue zu beginnen oder nach Beendigung der Ausbildung eine weitere Ausbildung zu beginnen. Unterhalt wird grundsätzlich nur für eine, nicht für mehrere Ausbildungen geschuldet.

vielen dank für eure hilfe.....

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Hallo, Primus hat dir ja schon einige Infos gegeben. So langsam dürfte sich deine Tochter mal entscheiden wie ihr weiteres Leben durch eigene Arbeit zu bestreiten ist. Ein Unterhaltsanspruch besteht für die Zeitdauer einer Ausbildung, nicht aber für mehrere Ausbildungen/Ausbildungs-/Studiumsabbrüche. Die Ausbildung sollte zudem zügig absolviert werden. (Kinder dürfen sich orientieren, d.h. Ausbildungsabbruch/Studiumsabbruch nach 1/2 Semestern, bzw. im/nach erstem Ausbildungsjahr möglich.) Kannst Du die Ausbildungsabbrüche irgendwie belegen ? Sie kann sich nicht noch Jahre an der finanziellen Pipeline der Eltern hängen - irgendwann ist Schluss mit lustig ! K.

vielen dank für die antwort....

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