Unterhalt zahlen, obwohl Ausbildung abgebrochen?
Hallo Zusammen, habe am 21.12.2012 von meiner Tochter (19J) ein Anwaltsschreiben bekommen, dass sie ihre Ausbildung zur OP-Gehilfin abgebrochen hat. Sie hätte noch ein Jahr Ausbildung gehabt. Aus gesundheitlichen Gründen schreibt ihr Anwalt. Ab Januar fordert er nun Unterhalt. Bin selber verheiratet und habe 2 Kinder 11J und 7J. Sie macht ab Januar 2013 ein Praktikum bis August was Bestandteil ihrer neuén Ausbildung zur Erzieherin ist. Ab August geht sie dann auf eine Fachschule für Erziehung. Vor 2 Jahren hat sie eine andere Schule zur Pflegekraft besucht, die sie nach 4 Monaten auch abgebrochen hat. Sie hat dann noch in einer Fabrik gearbeitet, ohne mir was davon zu sagen, habe ich zufällig über dritte mitbekommen, und habe dann keinen Unterhalt gezahlt. Vor kurzem hatte sie mir schriftlich mitgeteilt, sie benötigt meinen Verdienst von 2011 wegen Bafög Antrag. Dann hab ich ihr geantwortet, dass ich die Unterlagen direkt ans Landratsamt senden werde. Nach zwei Wochen ist dann der Brief vom Anwalt gekommen, dass sie die Ausbildung abgebrochen hat. Muss ich jetzt wieder zahlen? Und wie oft kann man eigentlich Ausbildungen abbrechen, und immer zahlen und zahlen??Das muss doch mal fertig sein. Wenn wir telefonieren lügt sie mich nur an. Das mit dem Arbeiten gehen hat sie mir auch verschwiegen. Ausserdem gibt mir der Anwalt eine Frist bis zum 31.12.12 um das Geld zu überweisen und dem die finanzielle Unterlagen zuzusenden , also Verdienstbescheinigung und so... Also Eingang schreiben am 21.12.12 und Frist bis zum 31.12.12, das schaff ich doch nicht.....danke für Eure Info
Gruss borti
2 Antworten
Ein häufiger Streitpunkt ist der Abbruch einer Berufsausbildung und daraus resultierende Arbeitslosigkeit. Das OLG Nürnberg hat hierzu festgestellt, dass grundsätzlich der Unterhaltsanspruch als verwirkt anzusehen ist, wenn ein volljähriges Kind die Ausbildung abbricht, sich aber keine neue Arbeitsstelle sucht und nun arbeitslos ist. Das Risiko der Arbeitslosigkeit bei Abbruch einer Ausbildung haben also nicht die Eltern zu tragen. Unterhalt wird in einem solchen Fall nur für eine angemessene Übergangszeit geschuldet. Dabei stellt die Frage nach der Angemessenheit stets eine Einzelfallentscheidung dar, die die genauen Umstände und Gründe des Abbruchs berücksichtigen muss.
Unterhalt wird dem volljährigen Kind grundsätzlich nur bis zum Erreichen eines ersten berufsqualifizierenden Abschlusses geschuldet. Der Nachwuchs darf aber nicht eine permanente Unterhaltsverpflichtung der Eltern herbeiführen, indem ständig Ausbildungen abgebrochen werden, um anschließend direkt wieder neue zu beginnen oder nach Beendigung der Ausbildung eine weitere Ausbildung zu beginnen. Unterhalt wird grundsätzlich nur für eine, nicht für mehrere Ausbildungen geschuldet.
Hallo Borti,
lies Dir folgenden Link durch: http://www.anwalt.de/rechtstipps/unterhaltsanspruch-volljaehriger-kinder-wann-ist-schluss-mit-lustig_016856.html
LG
Hallo, Primus hat dir ja schon einige Infos gegeben. So langsam dürfte sich deine Tochter mal entscheiden wie ihr weiteres Leben durch eigene Arbeit zu bestreiten ist. Ein Unterhaltsanspruch besteht für die Zeitdauer einer Ausbildung, nicht aber für mehrere Ausbildungen/Ausbildungs-/Studiumsabbrüche. Die Ausbildung sollte zudem zügig absolviert werden. (Kinder dürfen sich orientieren, d.h. Ausbildungsabbruch/Studiumsabbruch nach 1/2 Semestern, bzw. im/nach erstem Ausbildungsjahr möglich.) Kannst Du die Ausbildungsabbrüche irgendwie belegen ? Sie kann sich nicht noch Jahre an der finanziellen Pipeline der Eltern hängen - irgendwann ist Schluss mit lustig ! K.
Hallo Primus,
gibts dieses Urteil zum nachlesen?
Gruss Borti