Frage von borti 15.02.2011

Unterhalt zahlen bei Ausbildung

  • Hilfreichste Antwort von nero070 15.02.2011
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    So lange die Tochter minderjährig ist, wird die Auzubivergütung, nach Abzug vo 90€ ausbildungsbedingte Aufwendungen, hälftig auf den Unterhalt angerechnet. Ab Volljährigkeit wird die volle Vergütung, abzüglich 90€, voll auf den Unterhalt angerechnet. Ab dem Zeitpunkt ist auch die Mutter barunterhaltspflichtig un das Kindergeld wird voll auf den Bedarf angerechnet. Wenn ein Titel über den bisherigen Unterhalt besteht, wäre dieser zunächst abzuändern. Vorher bitte nicht die Zahlungen abändern.

  • Antwort von demosthenes 15.02.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Dieses ist zwar nicht exakt Deine Frage, aber die klare Antwort dürfte Dir trotzdem weiterhelfen:

    http://www.finanzfrage.net/frage/wieviel-unterhalt-fuer-21jaehrige-tochter-in-au...

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