Frage von johanna16 28.01.2012

Unterhalt nach dem 12. Lebensjahr

  • Antwort von Juergen010 23.06.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Du, bzw. das Jugendamt kann Strafanzeige wegen Unterhaltsgefährdung stellen (§ 170 StGB)

    siehe auch hier: http://dejure.org/gesetze/StGB/170.html

    Schätze, wenn er mit der Strafanzeige und den daraus resultierenden Folgen konfrontiert wird, wird er sehr schnell freiwillig zahlen ...;-)

    Ein entsprechender Fall in meinem Bekanntenkreis wurde so gelöst.

  • Antwort von cyracus 29.01.2012

    Bitte lies dies:

    http://www.hartz-iv.info/forum/anspruch-leistungen-und-antrag/314-unterhaltsvors...

    Demnach musst Du Dir keine Sorgen machen. Leg der Arge die Bescheinigung über die Beendigung vor, und dann bekommt Dein Kind den Hartz IV-Regelsatz.

    .

    Über eine Rückmeldung über Deine Erfahrung würde ich mich freuen - hilft ja auch anderen, die hier mal reinsehen.

    .

  • Antwort von demosthenes 28.01.2012

    Mit welcher Begründung hatte denn das Amt die Zahlungen eingestellt?

    So ist die Frage leider nicht sinnvoll zu beantworten.

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