Unterhalt nach dem 12. Lebensjahr
Der Vater bezahlt keinen Unterhalt, das Jugendamt hat die Vorschußzahlung eingestellt. Alleinerziehende Mutter hat Hartz4. Was tun?
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Du, bzw. das Jugendamt kann Strafanzeige wegen Unterhaltsgefährdung stellen (§ 170 StGB)
siehe auch hier: http://dejure.org/gesetze/StGB/170.html
Schätze, wenn er mit der Strafanzeige und den daraus resultierenden Folgen konfrontiert wird, wird er sehr schnell freiwillig zahlen ...;-)
Ein entsprechender Fall in meinem Bekanntenkreis wurde so gelöst.
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Bitte lies dies:
http://www.hartz-iv.info/forum/anspruch-leistungen-und-antrag/314-unterhaltsvors...
Demnach musst Du Dir keine Sorgen machen. Leg der Arge die Bescheinigung über die Beendigung vor, und dann bekommt Dein Kind den Hartz IV-Regelsatz.
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Über eine Rückmeldung über Deine Erfahrung würde ich mich freuen - hilft ja auch anderen, die hier mal reinsehen.
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Mit welcher Begründung hatte denn das Amt die Zahlungen eingestellt?
So ist die Frage leider nicht sinnvoll zu beantworten.
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@demosthenes: Unterhaltsvorschuss (= Amt zahlt, weil Vater nicht zahlt) gibt es nur bis das Kind 12 ist. Dann kann man sehen, wie man zurechtkommt. Falls ein fähiges Jugendamt im Spiel ist, werden die versuchen, den säumigen Vater mit allen Mitteln zu zwingen. Ich habe aber im engeren Bekanntenkreis die gegenteiligen Erfahrungen wiedergegeben bekommen.
@FREDL2:
Man wird alt wie 'ne Kuh.....
@demosthenes: man kann nicht alles wissen. Es genügt, wenn man genügend Leute kennt .. ;-) Das wäre ohne meine Freundin auch bei mir so gewesen.