Frage von Northfire 24.02.2012

Unterhalt, Insolvenz und Selbstbehalt! - Trotzdem zusammenziehen???

  • Antwort von Julia23 24.02.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Hallo,

    also Dein Freund verdient 1000€ netto und zahlt davon 200€ Kindesunterhalt und ist in der Verbraucher-Insolvenz: Und das macht probleme:

    • zahlt er kein Kindesunterhalt weil er nur wenig Einkommen hat, so zahl das Jugendamt i.d.R. einen Vorschuss für's Kind (hier an die Mutter) welcher natürlich vom eigentlichen Schuldner gefordert wird. Er macht dadurch Schulden was man in einer Verbraucher-Insolvenz nicht darf (zumindest nicht wenn man die Restschuldbefreiung haben möchte).

    • zahlt er Kindesunterhalt so muss er mit so wenig auskommen, hat dafür aber die Möglichkeit der Restschuldbefreiung am Ende der der Verbraucher-Insolvenz

    • => aber bitte Klärt das im Detail mit einem Schuldnerberater. Er sollte ja schon einen haben.

    Wenn Ihr nun zusammen zieht, so ändert das nichts an seinen Schulden und/oder Verpflichtungen: Durch das gemeinsame Kind wäre vor dem Zugriff der Gläubiger sogar noch mehr Einkommen von Ihm geschützt, was aber hier nicht zum tragen kommt. Es ändert sich also finanziell nichts.

    Wünsche Euch viel Erfolg

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