Frage von EundA 22.02.2012

Unfallschaden mit Dienstwagen. Firma zahlt. Besteuerung?

  • Hilfreichste Antwort von obelix 22.02.2012
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    wenn man hier genau hinsieht, dann gibt es Details, die in diesem Urteil festgelegt wurden durch den BFH:

    http://treffer.nwb.de/completecontent/dms/content/000/264/Content/000264372.htm

    Umgesetzt wurde das ganze in den Lohnsteuerrichtlinien 2011.

    Es hat doch Vorteile, wenn man im Bekanntenkreis so einen Fall hatte - sonst wüsste ich das auch nicht.

  • Antwort von mig112 22.02.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Auf Euch kommt gar nichts zu!

    Ich wüsste auch gar nicht, wo bei einer Reparatur, bzw. Versicherungsleistung abzüglich SB, der geldwerte Vorteil liegen sollte...!?

  • Antwort von RatsucherZYX 22.02.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Nein, hat nichts mit dem geldwerten Vorteil zu tun. Der Unfall spielt bei der Einkommensteuer keine Rolle, das ist alleine Sache der Firma.

  • Antwort von gandalf94305 22.02.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Der Dienstwagen ist Sache der Firma, ebenso Versicherungen und Reparaturen. Die Unfallkosten bestehen damit nur im Innenverhältnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Versicherer. Dein Mann versteuert seinen geldwerten Vorteil und sonst nichts.

    Wenn es sich um einen Privatwagen, der auf einer Dienstreise genutzt wird, handelt, dann sollte eine Dienstreisekaskoversicherung einspringen, d.h. auf Deinen Mann werden ebenso keine Kosten oder steuerlichen Nachteile zukommen.

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