Unfallschaden mit Dienstwagen. Firma zahlt. Besteuerung?
Mein Mann hat einen Dienstwagen. Er hatte einen Unfall bei einer Dienstreise. Die Firma wird den Schaden bezahlen bzw. den Teil, den die Versicherung nicht abdecken wird.
Der PKW wird über die 1% Regelung versteuert über das Gehalt. Wie ist das mit den Kosten bei dem Schaden? Ist das mit den 1% abgedeckt oder ist das gesondert über geldwerten Vorteil zu versteuern?
Was kommt da auf uns zu?
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wenn man hier genau hinsieht, dann gibt es Details, die in diesem Urteil festgelegt wurden durch den BFH:
http://treffer.nwb.de/completecontent/dms/content/000/264/Content/000264372.htm
Umgesetzt wurde das ganze in den Lohnsteuerrichtlinien 2011.
Es hat doch Vorteile, wenn man im Bekanntenkreis so einen Fall hatte - sonst wüsste ich das auch nicht.
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Auf Euch kommt gar nichts zu!
Ich wüsste auch gar nicht, wo bei einer Reparatur, bzw. Versicherungsleistung abzüglich SB, der geldwerte Vorteil liegen sollte...!?
Kommentar von RatsucherZYXRatsucherZYX 22.02.2012Wenn du es schon nicht weißt, dann ist die Frage ja voll berechtigt. Allerdings hat der erster Satz Deiner Antwort den Nagel auf den Kopf getroffen!
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Nein, hat nichts mit dem geldwerten Vorteil zu tun. Der Unfall spielt bei der Einkommensteuer keine Rolle, das ist alleine Sache der Firma.
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Der Dienstwagen ist Sache der Firma, ebenso Versicherungen und Reparaturen. Die Unfallkosten bestehen damit nur im Innenverhältnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Versicherer. Dein Mann versteuert seinen geldwerten Vorteil und sonst nichts.
Wenn es sich um einen Privatwagen, der auf einer Dienstreise genutzt wird, handelt, dann sollte eine Dienstreisekaskoversicherung einspringen, d.h. auf Deinen Mann werden ebenso keine Kosten oder steuerlichen Nachteile zukommen.
hier die Lohnsteuerrichtlinien von 2011 http://www.hannover.ihk.de/index.php?id=19393