und wenn man jahrelang 2 Konten hatte

3 Antworten

Soviel ich weiss, muss man nur die letzten 3 Monate beim Jobcenter vorlegen.

Wenn es aber beim laufenden Bezug ist und die das mit dem 2. Konto merken, dann können die Sachbearbeiter vom Jobcenter schon nach den Auszügen davor fragen.

Woher weißt du ??

Wann z.B. das 2. Konto gelöscht wurde ?

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Dir ist hoffentlich bekannt, dass es in Deutschland kein "Bankgeheimnis" gibt und, dass auch Sozialbehörden Kontenabfragen machen dürfen. Was meinst Du wohl was die Dir sagen, wenn sie mehr als das eine von Dit freiwillig offenbahrte Konto entdecken!

Klartext !!! . D.H.

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Wenn ALG-2 bezogen werden soll, sind in der Bedürftigkeitsprüfung die gesamten Vermögensverhältnisse vollumfänglich offen zu legen. Dazu zählen unter anderem auch Konten bei Kreditinstituten unabhängig von der Höhe der Einlagen.