Unberechtigte Handwerkerrechnung (Ölheizung)
Hallo liebe Forenmitglieder, Ich habe eine Frage zu einer Handwerkerrechnung. Im November letzten Jahres stellten wir fest, dass der Brenner unserer Heizungsanlage ständig anspringt, d.h.: die Anlage heizt sich auf 75° hoch, er hält leider die Wärme nicht, die Temperatur sinkt und dies wiederholte sich öfter, mit einem enormen Ölverbrauch. Darauf hin bestellten wir einen Fachbetrieb, der nicht in der Lage war, das Problem zu lösen. Dieser baute eine neue Pumpe ein, nachdem er (versehentlich) Altöl in den Brenner eingeleitet hatte. Ausserdem behauptete er, dass alles nicht funktioniere, da wir relativ wenig Heizöl in den Tanks hätten (ca. 600 Liter verteilt auf 3 Tanks). Beim ersten Besuch des Handwerkers bezahlten wir eine Rechnung über 98€. Danach fiel die Heizunsanlage komplett aus, sodass wir bei Minustemperaturen im Kalten saßen. Für die nächsten zwei Einsätze des Handwerkers möchte er nochmals 266,74€ berechnen, davon 87€ für die neue Ölpumpe. Das Problem ist bis jetzt noch nicht gelöst, der Ölverbrauch ist nach wie vor enorm und der Handwerker besteht nach einem Anschreiben unsererseits auf die Begleichung der Rechnung. Vielen Dank im Vorraus vür einen guten Rat, Lilly
3 Antworten
Hallo, wenn nicht alles nach Ihren Wünschen erledigt wurde, dann bleibt Handwerker weiterhin in der Pflicht, den Auftrag zu einem zufriedenstellenden Ende zu bringen.
Schau mal hier : http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/probleme-mit-handwerkern/ Inhalt : u.a.: muss ich kaputtes Werkzeug/ Machinen bezahlen, die der Handwerker selbst kaputt gemacht hat?
oder : Kann mir die Handwerkskammer helfen, wenn ich Probleme mit einem Handwerker habe? K.
Wenn ich das mal zusammen rechne komme ich auf 364,--€, was mich aufgrund eigener Erfahrungen doch einigermaßen verwundert. Hast Du da eine Null vergessen?
Wie dem auch sei: Wer als Werkuntenehmer einen Auftrag übernimmt, muß eine mangelfreie Werkleistung erbringen. Auf den ersten Anschein scheint das nicht der Fall zu sein, denn die Probleme bestehen nach wie vor. Demzufolge muß der Handwerker nachbessern. Vorher gibt es kein Geld.
Aufmerksam machen muß ich aber auf folgenden Punkt: Keiner von uns -weder Du noch wir- weiß was da technisch abläuft. Es kann sein, dass der Handwerker ganz einfach den Fehler nicht gefunden hat. Dann bekommt er überhaupt keinen Werklohn bis zur Nachbesserung. Es kann aber auch -um ein anderes Extrem zu nennen- eine Anlage mit einer Reihe von Schwachstellen sein von denen er eine beseitigt hat. Dann muß der Handwerker zwar noch mal ran, aber das wären dann "Sowieso"-Kosten die noch separat zu begleichen wären. Einen Pauschalfestpreis habt ihr ja gerade nicht ausgemacht.
Was also tun? Handwerksinnungen haben oftmals Schiedsstellen. Die könnten angerufen werden.
Die -deutlich teurere- Alternative wäre, einen Anwalt zu beauftragen und den die Sache machen zu lassen.
Eine dritte Möglichkeit wäre, dem Handwerker die Alternativen 1 und 2 aufzuzeigen und ihn überlegen zu lassen, ob er sich die Sache nicht doch noch mal ansehen will.
da wir relativ wenig Heizöl in den Tanks hätten (ca. 600 Liter verteilt auf 3 Tanks)
also nur 200 l pro Tank. Das klingt sehr auf "Kante gefahren"! Wieviel Inhalt je Tank? Wenn es z. B. 2.000 Liter sind, dann sind die 200 l im gefährdeten Bereich, wo vielleicht auch Luft angesaugt wird oder sich Verunreinigungen abgelagert haben können. Oder ist in den letzten 5 Jahren mal eine Tankreinigung gemacht worden?