Unbedenklichkeitserklärung vom Hersteller einfordern, um bei Schäden durch E10 nicht zu zahlen?
Ich fahre einen VW, der laut Hersteller das neue E10 tanken kann. Sollte ich mir das schriftlich in Form einer Unbedenklichkeitserklärung geben lassen, damit ich später bei eventuellen Schäden nicht doch selber zahlen muss? Oder ist das nicht notwendig? Danke
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Woher weißt du, dass der Hersteller dein Fahrzeug für E10 freigegeben hat?
Wenn das z.B. auf der Hersteller-Website oder sonstigen offiziellen Publikationen von VW dokumentiert ist, brauchst du keine separate Erklärung von VW. Ich würde mir das dann nur aufheben (Druckstück oder Ausdruck/Screenshot Website). Achte dabei auch auf das Kleingedruckte oder Sternchentext.
Sollte es zu einem Schaden kommen, der nachweisbar auf E10 zurückzuführen ist, solltest du im Streitfall gute Karten haben.
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Das kannst Du einfordern, aber Du wirst nichts Schriftliches bekommen bzw. hat so ein Papier keinen Wert, weil im Fall der Fälle die Nachweisbarkeit sehr schwer sein wird.
Oder denkst Du, dass VW ein Risiko eingeht, all seine PKWs in einigen Jahren kostenlos zu reparieren? Nehmen wir mal ca. 1000 Euro je Fall an und mind. 5 Mio betroffene PKW. Wenn dem so wäre, müsste man mit einer von Insolvenz bedrohten Firma verhandeln.
Ich sehe keinen Sinn in so einem Papier.
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Ich hab's vom Werkstattmeister gesagt bekommen, aber eben nichts Schriftliches.
Dann schau doch auf folgender Website, ob dein Pkw. aufgeführt wird: http://www.volkswagen.de/de/misc/E10_information.html