Frage von Lettyhh 05.04.2011

umzug bei hartz 4,geringverdiener und schwerbehinderung

  • Antwort von Rentenfrau 06.04.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Wenn Ihr zu dritt seid, steht Euch eine Wohnung bis zur maximalen Größe von 75 qm zu. Ob die Wohnungskosten angemessen sind, kann ich leider nicht sagen, die Preise sind von Kommune zu Kommune verschieden. Du solltest VOR Abschluß des Mietvertrages diesen unbedingt dem Jobcenter zeigen, damit die Wohnung vom Preis her paßt (sie ist knapp einen qm zu gróß, weiß aber nicht, wie eng das bei Euch im Jobcenter gesehen wird). Die Umzugskosten müßtet Ihr -meiner Meinung nach - selber tragen. Nur wenn ein Umzug aus beruflichen Gründen (also wenn der Umzug mit einer Arbeitsaufnahme verbunden ist), wird das Jobcenter den Umzug bezuschussen. Es gibt ja auch andere Familien, die klein und beengt wohnen, auch sie bekommen den Umzug nicht bezahlt. Wenn Ihr Lebenspartner seid, wird das Jobcenter auch evtl. übersteigendes Einkommen Deines Partners anrechnen. Ein GdB von 50 würde bei uns keine Rolle spielen, nur wenn Du auf einen Rollstuhl angewiesen wärest, dürfte die Wohnung evtl. etwas größer sein.

  • Antwort von qtbasket 05.04.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
  • Antwort von cyracus 06.04.2011

    Lies meine Antwort hier:

    http://www.finanzfrage.net/frage/zu-hohe-miete

    Wenn ich mich richtig erinnere:

    Zuständig ist die Arge für Arbeitslose, wenn diese in der Lage sind, täglich mindestens drei Stunden zu arbeiten. - Wenn Du das mit Deinen 50% bist, könnte die Arge für Dich zuständig sein.

    Genaueres erfährst Du sicherlich von der in meiner Antwort genannten Beratungsstelle.

    Ich wünsche Euch dreien viel Glück und gutes Gelingen.

Diese Frage und Antworten teilen:

Verwandte Fragen

Fragen Sie die Community –

anonym und kostenlos!