umzug bei hartz 4,geringverdiener und schwerbehinderung
hallo ihr lieben,
ich bin 30jahre alt und lebe mit meiner tochter (9) und meinem freund (31, nicht der vater) in einer 2 1/2 zimmer wohnung mit 51m². die wohnung ist eindeutig zu klein. wir möchten nun umziehen. vorher, ist mir klar, muß ich mich nun bei der arge melden. allerdings habe ich gerade mein schwerbehindertenbescheid bekommen und habe ein GdB von 50%erhalten. das ich damit nicht mehr zur normalen arge gehen kann weiß ich. ich muß hier in hamburg zum beltgens garten oder so ähnlich. ich habe mir schon einen §5-schein besorgt.
ich bin die einzige mit meiner tochter die harzt 4 bezieht und mein freund ist arbeitstätig zählt aber zu den gringverdiener (zeitarbeit ca. 800 - 950 euro schwankend je nach arbeitsstunden). mein freund ist gerade am 01.04 zu mir gezogen.
welche möglichkeiten habe ich das mir der umzug bewilligt wird? wir möchten uns bei einem wohnungsanbieter bewerben wo eine 3 zimmer wohnung mit 75,66m" angeboten wird. die genossenschaftesanteile liegen bei 1070 euro. und die grundmiete beträgt 431,26 euro und die warmmiete 665,81 euro.
gibt es auch die möglichkeit, das man bei der arge umzugskosten als einmaligzahlung /bewilligung beantragen kann? haben wir da chancen?
ich freue mich über antworten von euch und vielen dank für die mühe ;-)
lieben gruß lettyhh
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Wenn Ihr zu dritt seid, steht Euch eine Wohnung bis zur maximalen Größe von 75 qm zu. Ob die Wohnungskosten angemessen sind, kann ich leider nicht sagen, die Preise sind von Kommune zu Kommune verschieden. Du solltest VOR Abschluß des Mietvertrages diesen unbedingt dem Jobcenter zeigen, damit die Wohnung vom Preis her paßt (sie ist knapp einen qm zu gróß, weiß aber nicht, wie eng das bei Euch im Jobcenter gesehen wird). Die Umzugskosten müßtet Ihr -meiner Meinung nach - selber tragen. Nur wenn ein Umzug aus beruflichen Gründen (also wenn der Umzug mit einer Arbeitsaufnahme verbunden ist), wird das Jobcenter den Umzug bezuschussen. Es gibt ja auch andere Familien, die klein und beengt wohnen, auch sie bekommen den Umzug nicht bezahlt. Wenn Ihr Lebenspartner seid, wird das Jobcenter auch evtl. übersteigendes Einkommen Deines Partners anrechnen. Ein GdB von 50 würde bei uns keine Rolle spielen, nur wenn Du auf einen Rollstuhl angewiesen wärest, dürfte die Wohnung evtl. etwas größer sein.
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Guckst du hier:
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Lies meine Antwort hier:
http://www.finanzfrage.net/frage/zu-hohe-miete
Wenn ich mich richtig erinnere:
Zuständig ist die Arge für Arbeitslose, wenn diese in der Lage sind, täglich mindestens drei Stunden zu arbeiten. - Wenn Du das mit Deinen 50% bist, könnte die Arge für Dich zuständig sein.
Genaueres erfährst Du sicherlich von der in meiner Antwort genannten Beratungsstelle.
Ich wünsche Euch dreien viel Glück und gutes Gelingen.
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