Umschulung bei voller Erwerbsunfähigkeit

gefragt von HeikeSepp am 27.10.2009 um 22:13 Uhr

mein mann hat heute von der RV einen Vergleich bekommen (Antrag auf EU-Rente). Er ist auf die Augen seit mai voll erwerbsunfähig eingestuft. Soll nun eine Umschulung in richtung sehbehindertenarbeit machen. in dieser zeit bekommt er dann rente, diese läuft aber nur bis ende der umschulung. warum eigentlich umschulung, wenn als voll erwerbsunfähig eingestuft??? Der rentenantrag wurde voriges Jahr im oktober gestellt, nach einem Widerspruch und dessen ablehnung sind wir nun über den Vdk zum sozialgericht. Dieser vergleich würde nun ab 1.12.09 laufen, sollter er zustimmen. aber was wird nach der umschulung, wer kann mir helfen

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Hasehuepf02
beantwortet von Hasehuepf02 am 28. Oktober 2009 08:18
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Oftmals haben Umschulungen bei der RV den Vorteil, daß man gleich an der richtigen Stelle sitzt und gegebenenfalls sogar gleich im Anschluß eine Arbeit hat. Ich würde wenn es möglich ist immer diese Variante wählen. Schwerbehinderte haben übrigens auf dem Arbeitsmarkt richtig gute Chancen auf Einstellung. Natürlich benötigt man das nötige Wissen, das aber ja durch die Umschulung vermittelt wird. Komisch ist allerdings schon dass er als voll erwerbsunfähig eingestuft ist und trotzdem die Rente nicht erhalten soll. Allerdings kann die RV auch bei einem Schwerbehinderten mit 100% verlangen, dass er arbeiten geht wenn die Möglichkeit besteht. Die 100% betreffen nämlich in der Regel nicht den kompletten Menschen sondern sind oft in eine Richtung gerichtet (z. B. Blind auf beiden Augen). Deshalb kann der Mann trotzdem noch Arbeit z. B. am Computer verrichten. Wie wir ja alle wissen zahlt unsere RV halt nicht gerne und sie versuchen immer noch ein Türchen aufzustoßen. Nachdem sie ja mit dem VDK vor Gericht gegangen sind und der Vergleich herauskam reden sie doch nochmal mit dem Anwalt was das vernünftigste wäre. Leider ist es halt bei der Rente so, daß es immer nur den speziellen Fall betrifft und nichts pauschaliert werden kann. Gesetze gibt es ja wie sie wissen genug die man umgehen kann oder will. Das mit dem Hinterher wird er zum Sozialfall: Da kann man das Spielchen immer noch wieder von vorn beginnen. (Meine Meinung muß aber nicht immer richtig sein.)


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 28. Oktober 2009 08:44
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Eine Erwerbsminderungsrente soll immer in der Not helfen. Sie ist nicht ausgelegt als dauerhafter Einkommensersatz. Der Erwerbsunfähige muss versuchen einen eigen Erwerb zu erlangen. In deinem Fallen mit einer Umschulung. Das ist völlig in Ordnung und auch sozial gerechtfertigt.


wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 27. Oktober 2009 22:20
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Wenn es die Möglichkeit einer Umschulung gibt, wird man immer dise Möglichkeit wollen, schließlich ist es besser, wen Dein Mann seinen Unterhalt selbst bestreiten kann, als das er Rente bekommt.

Kommentar von HeikeSepp am 28. Oktober 2009 07:55

ja ist schon richtig so, aber hinterher würde er ja dann wieder ein sozialfall, d.h. HartzIV und das bekommt er nicht da ich 13 Euro zuviel einkommen habe

Kommentar von 1928372d696aac89e5ef95eea076f957smallwfwbinder am 29. Oktober 2009 13:40

Warum sollte er nach der Umschulung sofort wieder ein Sozialfall werden?


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