Frage von ct1971 15.09.2010

Umsatzsteuererklrung obwohl Umsatzsteuerbefreit

  • Antwort von Meandor 15.09.2010
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Wenn Du aufgefordert wirst auf jeden Fall.

    Nur weil steuerfreie Umsätze erzielt werden, oder weil man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, bedeutet nicht, dass keine Erklärung abzugeben ist.

    Steuerfreie Umsätze gehören auf die Anlage UR.

    Umsätze, wenn die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen wird gehören auf die erste Seite der Umsatzsteuererklärung.

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