Umsatzsteuererklrung obwohl Umsatzsteuerbefreit
hallo .
Ich bin Freiberufler und Umsatzsteuerbefreit. Im 2009 hab ich 4500€ Umsatz ohne Umsatzst. auszuweisen erwirtschaftet.
Muß ich eine Umsatzsteuererkläung abgeben?
Vielen Dank für Ihre Hilfe. chris
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Wenn Du aufgefordert wirst auf jeden Fall.
Nur weil steuerfreie Umsätze erzielt werden, oder weil man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, bedeutet nicht, dass keine Erklärung abzugeben ist.
Steuerfreie Umsätze gehören auf die Anlage UR.
Umsätze, wenn die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen wird gehören auf die erste Seite der Umsatzsteuererklärung.