UG nebenberuflich gründen - Sozialversicherungspflicht?

1 Antwort

Hallo,

nach dem EU-Recht besteht die Sozialversicherungspflicht immer nur in einem EU-Staat. Von der spanischen Krankenkasse ist zunächst die entscheidende Tätigkeit zu ermitteln. Wenn es die spanische Tätigkeit ist, gilt das spanische SV-Recht. Ist es die Tätigkeit in Deutschland, gelten die deutschen SV-Gesetze.

Am besten diese Stelle kontaktieren. Dort kennt man sich mit den EU-Regelungen sehr gut aus:

https://www.dvka.de/

Gruß

RHW

Danke fuer den Tipp, ich werde das DVKA kontaktieren. 

Kannst du mir bitte noch sagen, was du mit "entscheidende Taetigkeit" meinst?

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