Überweisung von Deutschland in die Schweiz (jeweils eigene Privatkonten); Meldepflichtig nach AWG?

3 Antworten

Ich meine das es nicht meldepflichtig ist da man ja unschwer erkennen kann das es sich um ein und die selbe Person handelt. Eine eventuelle Nachfrage vom Finanzamt kann jederzeit belegt werden.

Herzlichen Dank einstweilen für die weiterhelfenden Antworten. Ich habe bereits einen kurzen Blick in die Bezugsquellen genommen. Z1 käme danach nicht in Betracht, da es sich um eine SEPA-Überweisung handelte (danach wäre es dann Z4). Da ich aber meinen Hauptwohnsitz im Inland habe, gehe ich zunächst davon aus, nicht meldepflichtig zu sein. Ich werde mich aber zur Sicherheit bei der Bundesbank noch der help-hotline 0800 1234 111 bedienen. Die dortige Auskunft stelle ich dann gerne auch hier noch zur Verfügung.

wenn man das AWG, hier §59 (http://www.gesetze-im-internet.de/awv_1986/__59.html) nimmt, dann bist du dann meldepflichtig, wenn du in D keinen Wohnsitz hast, sonst nicht. Und in dem Falle ist der Meldevordruck Z1 auszufüllen.

ich habe eben mit der bundesbank hotline telefoniert: es besteht zu dem geschilderten vorgang ** keine** meldepflicht, da ich - wie du richtig schreibst - gebietsansässig bin und - zusätzlich - es sich um eine übertragung auf ein giro- oder tagesgeldkonto handelt, also jederzeit verfügbar (kurzfristig) bleibt. wäre mit der übertragung ein sog. "grundgeschäft" (zb darlehensaufnahme, festgeld, grundstückskauf) verbunden, wäre es meldepflichtig mit z1 bzw z4 (sepa-überweisung). danke noch mal für deine unterstützung.

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