Überweisung einer großen Geldsumme in die Schweiz.

2 Antworten

Auslands-Überweisungen von mehr als 12.500 EUR, die von Deutschland aus in Ausland getätigt werden, müssen gemäß § 26 Abs. 2 des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) der Bundesbank zu Statistik-Zwecken gemeldet werden. Die Meldepflicht obliegt dabei Dir persönlich; Deine Bank wird Dich höchstens darauf hinweisen.

Wenn das Geld auf Deinem deutschen Bankkonto liegt, wird die Bank keine weiteren Fragen stellen. Bei sehr hohen Beträgen, die ganz erheblich über dem normalen Transaktionsvolumen liegen, wird die Bank ggf. sich die Authorisierung des Überweisungsauftrags bestätigen lassen (zur gegenseitigen Sicherheit).

Willst Du das Geld jedoch per Bar-Überweisung senden, wird die Bank vermutlich eine Erklärung über die Herkunft der Mittel fordern (ab 15.000 EUR Pflicht), um sich gemäß Geldwäschegesetz (GWG) abzusichern. Diese Erklärung verbleibt bei der Bank. Sollte allerdings der Compliance Officer ("Geldwäschebeauftrage") der Bank Zweifel haben, so ist er verpflichtet, dies den zuständigen deutschen Behörden zu melden.

In der Schweiz dürfte es keine Fragen geben, sofern das Geld nicht tatsächlich aus kriminellen Aktivitäten stammt. Die Schweizer Bank hat die Prüfung Deiner Identität und die notwendige Prüfung gemäß dem Eidgen. Bundesgesetz zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor (Geldwäschereigesetz, GwG) bereits bei der Kontoeröffnung vorgenommen. Trotzdem könnte bei extrem hohen Beträgen (nach Schweizer Massstäben) die Bank zur Absicherung vertraulich nachfragen. Dies würde allerdings nur die Frage einer legalen Herkunft betreffen; aussensteuerliche Aspekte interessieren die Schweizer Bank nicht.

Nach dem Geldwäschegesetz ist eine deutsche Bank verpflichtet, einen ausreichend großen Zahlungseingang zu melden. Das zuständige Amt wird sich bei Dir melden. Bis dahin kannst Du schon mal eine Story vorformulieren.