Überstunden gemacht und einen Unfall auf dem Heimweg zahlt der Arbeitgeber?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

der weg von und zur arbeit zählt grundsätzlich und ohne ausnahme zu einem wegeunfall oder arbeitsunfall.

das muss meines wissens auch NICHT der AG bezahlen,sondern die zuständige berufsgenossenschaft.

Arbeitsunfall/ Wegeunfall

Unfall eines Arbeitnehmers auf dem Weg von oder zur Arbeitsstätte.

Der Wegeunfall ist gemäß § 8 Absatz 2 des Siebenten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB VII) dem Arbeitsunfall gleichgestellt. Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung ("Berufsgenossenschaft") erstreckt sich auf Wegeunfälle, wenn zwischen dem Unfall und der Tätigkeit ein rechtlich wesentlicher Zusammenhang besteht.

http://www.rechtslexikon-online.de/Arbeitsunfall_Wegeunfall.html

Was will er nciht zahlen?

Die Überstunden? Da wäre zu klären welche Vergütung für Überstunden vereinbart ist.

Lohnfortzahlung? Die muss er auf jeden Fall zahlen, auch dann wenn ihr etwas auf dem Weg in die Disco passiert wäre, das hat damit nciht zu tun.

Alle anderen Kosten (Heilbehandlung) trägt ja die Krankenkasse.