Übernimmt Sozialamt/Grundsicherung Miete nach Todesfall ?

1 Antwort

Das sind die Erben Deines Opa.

Die Miete muss von dem bezahlt werden, was Dein Opa noch hat. Wer ihn also beerbt, muss die Miete zahlen. Wenn nichts da ist, was den Wert repräsentiert, dann müssen alle gesetzlichen Erben, also erstmal Deine Mutter und Dein Onkel das Erbe ausschlagen. Danch kämst Du dann dran mit erben, oder ausschlagen.

Wenn alle ausschlagen kann der Vermieter vom Vermieterpfandrecht gebrauch machen udn den Inhalt der Wohnung verwerten lassen, bzw. falls noch andere offene Rechnungen vorhanden sind, kommt es zur Nachlassinsolvenz.