Übernachtungspauschale im Ausland, wenn der Kunde zahlt?

3 Antworten

Ich gehe von diesem Fall aus:

Ein Unternehmer A hat von enem anderen Unternehmer B den Auftrag erhhalten, an einem anderen Ort für diesen Unternehmer B eine Leistung auszuführen. Hierfür erhält der A ein Honrar vom B.

Natürlich sind die dabei entstandenen Aufwendungen, also auch für die Übernachtung, für den A Betriebsausgaben. Warum sollte das denn anders sein?

Das wäre ja nicht mal anders, wenn der Auftrag "Übernachte mal in Dubai und ich zahle dafür die Kosten" gelautet hätte. Dann wäre doch der Aufwand trotzdem angefallen.

So mag der Fall in D-Land üblicherweise sein. Dann denke mal den anderen Fall durch: Der Unternehmer A (Arbeitgeber) schickt den Monteur M nach Dubai, um dort beim Auftrag vom dortigen Auftraggeber D eine Montage(aufsichts)leistung auszuführen.

Üblicherweise (kenne ich so aus meiner Praxis) sorgt der D auf eigene Kosten für die Unterbringung von A's Leuten. Dem Unternehmer A und Monteur M entstehen somit keine Unterbringungskosten; A hat also keine Betriebskosten und B hat keine Werbungskosten.  

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@LittleArrow

"sorgt der D auf eigene Kosten für die Unterbringung von A's Leuten"

Jetzt verstehe ich deine Denkweise. Auf die Idee, dass der D einen Vertrag mit dem Hotel schließt, um fremde Leute dort unterzubringen, bin ich nicht gekommen.

Aber die Sachverhaltsdarstellung gibt ja weder das Eine noch das Andere her.

Mir fehlt da leider die Kenntnis der in Dubai üblichen Praxis.

Vielleicht lässt sich der Fragesteller ja noch mal ein.

Auf jeden Fall können aber VMA angesetzt werden (nach Abzug etwaiger Mahlzeitengestellungen).

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@EnnoWarMal

Der D hat aufgrund seiner Orts- und Rechtskenntnisse einen Handlungsvorteil gegenüber dem beschränkteren Handlungsspielraum des Ausländers A. Es ist eine für deutsche Maschinen- und Anlagenbauer sehr übliche Praxis, nicht nur Dubai. Sie reduziert vor allem auch das Erfordernis, für lokale Leistungen ins Ausland Geld zu überweisen und dies wieder zu retournieren (und umzustauschen). 

Ob die Unterkunft "ein Hotel" sein muss, lasse ich mal offen. Es geht oft auch weniger komfortabel zu. 

Aber FragestellerIn SLRKCR könnte ja mal den Sachverhalt näher erläutern.

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@LittleArrow

"Maschinen- und Anlagenbauer"

Wird ja immer abenteuerlicher.  Was du so alles aus dem knappen Sachverhalt so rausliest. Respekt!

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Nein!

Es wäre doch höchst merkwürdig, wenn ein entsandter Montagearbeiter in Dubai arbeitet und offenbar von seinem Arbeitgeber keine Reisekostenerstattung erhielte. Wie wolltest Du denn Deinen Werbungskostenansatz gegenüber dem FA begründen?

Und wie würde sich Dein Gespräch(sende) in der Personalabteilung gestalten, wenn diese Dich - nach einem Hinweis der Betriebsprüfung - auf Dein Steuersparmodell anspricht?


Entsandter Montagearbeiter? Arbeitgeber? Personalabteilung?

Ich such mir hier noch mal dumm.

Aber nehmen wir es einfach mal so. Warum darf ein beruflich in Dubai übernachtender Arbeiter denn deiner Ansicht nach keine Übernachtung als Werbungskosten geltend machen?

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Hier nochmal der Sachverhalt war wohl ein wenig dünn ausgedrückt… Firma A ist im Druckbereich tätig und führt weltweit Instandhaltungen durch. Firma B aus Dubai fragt einen Service an, möchte aber die Übernachtungskosten selbst übernehmen und bucht für die Monteure ein Hotel. Nach den Servicearbeiten bestehen die Monteure auf Ihre Reisekostenabrechnung von Firma A mit voller Auszahlung der Übernachtungspauschale.

Dann darf doch keine Pauschale angesetzt werden, weil die Unterkunft unentgeltlich zur Verfügung gestellt wurde bzw. kein Aufwand für die Monteure entstand?