Trotz Überweisung Inkassokosten?

2 Antworten

Entscheidend ist der Geldeingang auf dem Konto des Gläubigers, nicht der Tag an dem du die Buchung einpflegst.

Nach § 675s BGB müssen Überweisungen innerhalb eines Banktages auf dem Konto des Empfängers sein. Leider steht im besagten § die schöne Wischi-Waschi-Formulierung Im allgemeinen.

Über das Inkassobüro würde ich mir so viele Sorgen nicht machen. Inkassogebühren werden von der Mehrzahl der Gerichte nicht als zu ersetzender Verzugsschaden angesehen, mit der Begründung, dass sie gegen die Schadensminderungspflicht des Gläubigers verstoßen (§ 254 BGB).

Kommt auf die Modalitäten des Auftraggebers an

Selbst wenn - Da die Hauptforderung vom Tisch ist bist Du aus dem Schneider Eine Klage expl wg vorgerichtlicher Inkassogebühren ist aufgrund der inkassounfreundlichen rechtsprechung absurd selbst dann wenn Du im Verzug gewesen sein solltest

http://www.elo-forum.org/schulden/114457-vorgerichtliche-inkassogebuehren-umgehen.html

Skorpy001 
Fragesteller
 03.12.2013, 23:10

Also ich habe mir den Thread und deine Antwort angeguckt, heißt es dann, dass ich aus dem Schneider bin, wenn das Geld vorher auf dem konto des Gläubigers ist, bevor ich den Brief vom Inkassounternhemen bekommen habe?

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