Trotz Zahlung der monatlichen Stromabschläge und der Raten für die Rückstände, haben wir Schulden, kann uns der Strom abgestellt werden?

3 Antworten

Hallo,

um künftig einen Zahlungsverzug zu umgehen: 

Bei der ARGE kann ein Antrag auf Darlehen gestellt werden. Über die Entscheidung von Darlehen und Übernahme der Stromschulden entscheidet die Leistungsabteilung.

Der § 22 SGB II (Absatz 7 – Punkt 2) besagt, dass das Arbeitslosengeld II auf Antrag direkt an den Grundversorger bezahlt werden kann, falls der Empfangsberechtigte in Verzug kommt. Das ist insbesondere der Fall, wenn:

Energiekostenrückstände bestehen, die zu einer Unterbrechung der Energieversorgung berechtigen.

Desweiteren steht im § 22 SGB II (Absatz 8), dass die Schulden übernommen werden können, falls die Sicherung der Unterkunft oder eine vergleichbare Notlage auftritt. Geldleistungen sollen dabei als Darlehen erbracht werden.

Also, bei dir ist es 5 Min. vor 12 Uhr ! 

Also ich glaube, da läuft was schief.

Mahngebühren werden jemandem auferlegt, der seine Raten zu spät zahlt. Kommt das Geld 10 Tage früher als gefordert,so ist der Betrag auf Deinem Kundenkonto verbucht und somit rechtmäßig eingegangen.

Kontrolliere doch bitte noch einmal, welche Begründung für die Mahngebühren angegeben wird. 

Auf keinen Fall kann die zu früh eingegangene Rate der Grund dafür gewesen sein.

wurzlsepp6682  08.12.2015, 13:48

ich denke auch, wie @angelsiep geschrieben hat, dass der Dauerauftrag zwar zum 01. ausgeführt wird, die Fälligkeit der Raten aber vorm 1. ist und somit der Abschlag zuspät ankommt

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das wir die abschläge immer zum 1. des monats bezahlen anstatt zum 10.

Vermutlich habt ihr die Raten immer 20 Tage zu spät als 10 Tage zu früh bezahlt, wie man beim 1. Durchlesen meinen könnte, bezahlt.

Deshalb die Mahngebühren. Ihr habt nicht nur versucht euch zu einigen, sondern habt es einfach gemacht.

Primus  08.12.2015, 12:50

Jetzt wo Du es schreibst.... so kann man es auch lesen ;-))

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