Trotz Zahlung der monatlichen Stromabschläge und der Raten für die Rückstände, haben wir Schulden, kann uns der Strom abgestellt werden?
Wir haben versucht uns mit unseren Stromanbieter zu einigen das wir die abschläge immer zum 1. des monats bezahlen anstatt zum 10. . Daraufhin haben sie uns Mahngebühren auferlegt obwohl gezahlt wurde nur halt früher. Nun haben wir da die Firma nicht mit sich reden lässt einen rückstand durch diese mahngebühren . Abschläge wurden immer bezahlt. Nun wollte ich eine ratenvereinbarung mit den herren machen . Die sagten sie müssen keine Raten annehmen , da es mahngebühren sind . wir sind auf Harz4 und in der insolvenz . Obwohl wir zahlen also den abschlag + die rate die wir können . wie ich in mails auch angekündigt haben , steigen nun die mahnkosten durch eine inkassofirma und wir haben eine stromspeerandrohnung . was sollen wir tun? wir zahlen ja nur alles auf einen mal geht einfach nicht .
3 Antworten
Hallo,
um künftig einen Zahlungsverzug zu umgehen:
Bei der ARGE kann ein Antrag auf Darlehen gestellt werden. Über die Entscheidung von Darlehen und Übernahme der Stromschulden entscheidet die Leistungsabteilung.
Der § 22 SGB II (Absatz 7 – Punkt 2) besagt, dass das Arbeitslosengeld II auf Antrag direkt an den Grundversorger bezahlt werden kann, falls der Empfangsberechtigte in Verzug kommt. Das ist insbesondere der Fall, wenn:
Energiekostenrückstände bestehen, die zu einer Unterbrechung der Energieversorgung berechtigen.
Desweiteren steht im § 22 SGB II (Absatz 8), dass die Schulden übernommen werden können, falls die Sicherung der Unterkunft oder eine vergleichbare Notlage auftritt. Geldleistungen sollen dabei als Darlehen erbracht werden.
Also, bei dir ist es 5 Min. vor 12 Uhr !
Also ich glaube, da läuft was schief.
Mahngebühren werden jemandem auferlegt, der seine Raten zu spät zahlt. Kommt das Geld 10 Tage früher als gefordert,so ist der Betrag auf Deinem Kundenkonto verbucht und somit rechtmäßig eingegangen.
Kontrolliere doch bitte noch einmal, welche Begründung für die Mahngebühren angegeben wird.
Auf keinen Fall kann die zu früh eingegangene Rate der Grund dafür gewesen sein.
das wir die abschläge immer zum 1. des monats bezahlen anstatt zum 10.
Vermutlich habt ihr die Raten immer 20 Tage zu spät als 10 Tage zu früh bezahlt, wie man beim 1. Durchlesen meinen könnte, bezahlt.
Deshalb die Mahngebühren. Ihr habt nicht nur versucht euch zu einigen, sondern habt es einfach gemacht.
ich denke auch, wie @angelsiep geschrieben hat, dass der Dauerauftrag zwar zum 01. ausgeführt wird, die Fälligkeit der Raten aber vorm 1. ist und somit der Abschlag zuspät ankommt