Todesfallmeldung an Bank

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Zum einem gibt es bei allen Banken Konten wo "Depotleichen" , sprich Kleinstguthaben aus nicht aktiv geführten Konten umgebucht werden um diese Konten zu schließen ( Verwaltung kostet ja Geld). Sollte sich doch derjenige melden und die 0,95 € zurückfordern werden diese Geld samt Zins natrülich erstattet.

In eurem Fall, wohlahbender Kunde stirbt sieht es anders aus. Spätestens wenn die Post für Kontoauszüge & Steuerunterlagen nicht mehr zugestellt werden können wird eine Bank recherchieren. Dafür gibt es auch extra Abteilungen. Und jetzt sagt ihr mir bloß nicht das ein Toter Bankkunde seine Adresse in den Himmel ( oder Höhle) ummeldet....

Alles gut und richtig: Bloß, wieso macht das dann nicht jede Internetbank? Die Diba interessiert sich nun offenbar dafür, ob ihre Kunden nicht bereits leise vor sich hin gammeln, andere Direktbanken haben bei mir noch nicht nachgeforscht, ob ich lebendig, tot oder scheintot bin.

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@Privatier59

Jede Bank definiert die Aktivität des Kunden & dessen Konto anders. Erst dann wird umgebucht und geforscht. Große Banken sind da auf Zack, kleine eher langsam.

Ich weiß ja nicht wieviel Konten du aktiv führst. Also ich habe keine "Kontenleichen" wo eine Bank forschen könnte.

Wenn also Überweisungen, Dauerauftrage, Umbuchungen stattfinden und Post zugestellt werden kannst msst du warten bist du wirklich tot bist ( das wollen wir alle nicht hoffen).

Das heißt der Praxistest ist erst dann vollendet..........

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Damit Du groß und stark wirst, bekommst Du von mir ein paar Punkte ins Näpfchen.

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Das ist genau das, was ich meinte, als ich vorhin meine Antwort zu dem anderen Thema schrieb.

Ältere Person, wohlhabend, nicht zwingend auf Rente angewiesen.

Angehörige weit weg, keine Verbindung mehr, eventuell sogar im Ausland.

Eine Person aus der Nachbarschaft hilft bei den Erledigungen des täglichen Bedarfs.

Es gäbe dann verschiedene Versionen von hochkriminell die Leiche nach einem plötzlichen Ableben verschwinden lassen und virtuell die Persönlichkeit einnahmen und das Geld verjubeln, bis einfach nur nicht an Banken und Angehörige melden und onlienbanking weiter betreiben.

Risiken sind so, oder so gegeben. Daher meine Idee, dass Banken bei reinen Onlinekunden doch in gewissenZeiträumen kontrollieren sollten.

Die Bank leitet doch Informationen an die Finanzbehörden weiter vonwegen Freistellungsauftrag. Würde die Finanzverwaltung dann eventuell Hinweise geben?

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@Privatier59

Zum Einen weiss die Finanzverwaltung lange nichts vom Tod einer Person und zum Zweiten gibt es das Steuergeheimnis.

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@Privatier59

Wenn wir mal unterstellen, da wäre jemand kaltblütig und gewissenlos genug das zu machen, der würde auch per Elster die Steuererklärung abgeben.

Mal davon abgesehen, das könnte der Stoff für einen schönen Krimi sein.

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Mitunter ist es tatsächlich so, dass die Bank lange Zeit gar nichts davon Mitkriegt, dass der Kontoinhaber schon verstorben ist. Besonders in solchen Fällen, wo die Post nicht zugesandt sondern in einem Schließfach verwahrt wird, wie es oft bei Auslandsverbindungen gemacht wurde. Die Bank wundert sich dann nur, dass jahrelang niemand vorbeischaut und die Kontauszüge abholt (die Erben wissen natürlich nichts vom Konto). Und irgendwann sackt die Bank das Guthaben wahrscheinlich dann selbst ein.

Da man online nur überweisen kann, ist ja auch die Kontonummer des Empfängers bekannt.

Das bedeutet, dass alle Kontobewegungen nachzuvollziehen und ggf. rückgängig zu machen sind. Es wäre meines Erachtens also eine ziemlich dumme Idee, online an das fremde Konto zu gehen...

Irgendwann fällt es jeder Bank auf - egal wie lang es auch dauert.